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Eis und Schnee erschweren Müllabfuhr: Nicht alle Straßen im Kreis SÜW können angefahren werden

29. Dezember 2014 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Regional

Foto: red

SÜW. Aufgrund der aktuellen Wetterlage können derzeit nicht alle Straßen mit dem Müllfahrzeug befahren werden, bittet der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft des Landkreises Südliche Weinstraße um Verständnis.

„Ein Müllfahrzeug fährt in einem `Stop-and-Go-Rhythmus´. Das ständige Anfahren am Berg bei Eis und Schnee erschwert die Arbeit der Müllmänner erheblich. Auch Schneeketten sind nur bedingt einsetzbar“, so Werkleiter Hans Volkhardt.

Die mit der Müllabfuhr beauftragten Entsorgungsfirmen versuchen immer, alle Straßen anzufahren und die Gefäße zu leeren. Die Verantwortung für das Fahrzeug trägt jedoch der Fahrer, der alleine zu entscheiden hat, ob er das Risiko eingehen kann, eine schneebedeckte und vereiste Straße zu befahren. Er kann nicht angewiesen werden, Risiken einzugehen.

Die Abfuhrfirma versucht die zunächst nicht anfahrbaren Grundstücke zu einem späteren Zeitpunkt zu entsorgen. Ist dies nicht möglich, werden Abfälle bei der nächsten regelmäßigen Abfuhr als Beistellungen ausnahmsweise mitgenommen. Restabfälle können dabei in einem Sack oder Karton bereitgestellt werden, Bioabfälle nur in einem Karton oder Papiersack.

Sämtliche Abfälle werden in jedem Fall entsorgt, wenn auch – aus den genannten Gründen – etwas später als geplant.

Sind Straßen nicht befahrbar, sollten die Bürger ihre Mülltonnen und Wertstoffsäcke an der nächstmöglichen anfahrbaren Stelle bereit stellen. Zudem weist der Eigenbetrieb darauf hin, dass die Anlieger entsprechend der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde verpflichtet sind, ihre Straße von Eis und Schnee zu räumen. Damit kann die Entsorgung ermöglicht und wesentlich erleichtert werden. (kv-süw)

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2 Kommentare auf "Eis und Schnee erschweren Müllabfuhr: Nicht alle Straßen im Kreis SÜW können angefahren werden"

  1. Jerry Buchholz sagt:

    Vielleicht sollte Kreisverwaltung mal den Straßendienst drauf hinweisen, dass auch die eine Räumpflicht haben. Seitdem es hier geschneit hat ist nicht einmal der Räumdienst in Dorf gekommen. Und wenn man wie ich am Sonntag die Polizei benachrichtigt, weil die Straße zwischen Herxheim und Offenbach wegen Schneeverwehungen nicht ohne schwere Gefahr eines Unfalls zu benutzen ist und feststellen muss, dass es bnei der LBM KEINEN INTERESSIERT, dann frage ich mich wozu wir die Leute denn überhaupt haben?

    Ach ja, richtig. Um im Berufsverkehr den Seiten- und Mittelstreifen 1x im Monat zu mähen.

  2. Friedel sagt:

    Ich weiß nicht, ob es Gemeinden mit solchen Satzungen gibt, aber wenn es sie gibt, ist das die Ausnahme. Die Anwohner sind normalerweise nicht verpflichtet, die Straße von Eis und Schnee zu räumen. Es muss nur auf dem Bürgersteig eine Spur gefahrlos begehbar sein. Es wäre für den normalen Verkehr auch sehr gefährlich, wenn die Straßenräumung von den Anwohnern abhängen würde und bei jedem Grundstück wechseln würde. Jeder unvorhersehbare Wechsel stellt für den fließenden Verkehr ein hohes Risiko dar.