
Viele Arbeitnehmer würden gerne öfter von Zuhause aus arbeiten.
Bildrechte: Flickr Day 9 – May 21, 2012 Sonia Belviso CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten
Flexible Arbeitsbedingungen – dieses Thema ist in der Berufswelt derzeit in aller Munde. Was genau sich dahinter verbirgt, ist allerdings sehr unterschiedlich: Es kann den Ort der Arbeit betreffen, wie zum Beispiel beim Homeoffice, oder die Arbeitszeit.
Bei der Umsetzung flexiblerer Arbeitsbedingungen ist allerdings zu berücksichtigen, dass es gesetzliche Vorschriften gibt, innerhalb derer man sich bewegen muss: So kann die Arbeitszeit nicht vollkommen frei auf die einzelnen Tage verteilt werden, da man im Regelfall täglich nicht mehr als 8 Stunden beziehungsweise in Ausnahmefällen nicht länger als 10 Stunden am Tag arbeiten darf.
Die Ruhezeiten zwischen den Schichten müssen ebenfalls eingehalten werden. Das spielt beispielsweise auch beim Thema „mobiles Arbeiten“ eine Rolle.
Viele Beschäftigte wünschen sich die Möglichkeit, gelegentlich von zu Hause zu arbeiten. Wichtig ist deshalb, dass auch die Arbeitszeit zu Hause korrekt erfasst wird. Das ist beispielsweise mit Online-HR-Tools von Personio möglich.
Der Arbeitgeber darf von den Angestellten (auch bei Heimarbeit) nicht verlangen, über die erlaubten Höchstarbeitszeiten hinaus zu arbeiten. Das wie auch die schwankende Auftragslage in vielen Betrieben und die Auswirkungen der Digitalisierung sind einige der Gründe, weshalb sich viele Arbeitgeber ein flexibleres Arbeitszeitgesetz wünschen.
So fordert das Handwerk, statt der täglichen nur noch eine wöchentliche maximale Arbeitszeit vorzugeben. Arbeitgeber fordern zudem eine Verkürzung der Ruhezeit, die zwischen den Arbeitstagen vorgeschrieben ist, um dem modernen Arbeitsverhalten gerecht zu werden, bei dem Angestellte auch mal abends oder morgens ein Skype-Gespräch führen oder eine Nachricht schreiben müssen.
Allerdings gibt es zu diesen Forderungen auch Kritik, insbesondere von Gewerkschaften, die eine Ausweitung der Arbeitszeit zulasten der Arbeitnehmer befürchten.
Viele Unternehmen, in denen die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten flexibel einteilen können, nutzen ein Arbeitszeitkonto, um den Überblick zu behalten. Je nach Unternehmen und Dauer der bisherigen Betriebszugehörigkeit ist es in einigen Fällen möglich, die Arbeitszeit auf dem Arbeitszeitkonto so anzusparen, dass Angestellte ein Sabbatical nehmen können, also eine Auszeit von mehreren Monaten am Stück, und danach wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren.
In der Metallbranche sind flexiblere Arbeitszeiten ebenfalls ein wichtiges Thema. Der im Februar vereinbarte Tarifabschluss der IG Metall sieht vor, dass Beschäftigte, die Angehörige pflegen oder kleine Kinder betreuen, in Zukunft für bis zu zwei Jahre ihre Arbeitszeit ohne Lohnausgleich auf 28 Stunden pro Woche reduzieren können.
Doch auch für Angestellte in anderen Branchen soll es in Zukunft möglich sein, ihre wöchentliche Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren. Für die entsprechende Rechtsgrundlage legte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kürzlich einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor.
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