
Foto: dts Nachrichtenagentur
Die Union hat einen Entwurf für das Bundestagswahlprogramm.
Demnach sollen Steuerzahler in der kommenden Legislaturperiode durch die Rechtsverschiebung des Einkommensteuertarifs und die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1.250 Euro pro Jahr entlastet werden.
Der Betrag, bei dem der Grenzsteuersatz von 42 Prozent fällig wird, soll „spürbar steigen“, heißt es in dem Programm-Entwurf. „So verhindern wir, dass bereits ein Facharbeiter mit leicht überdurchschnittlichem Verdienst durch einen hohen Steuersatz belastet wird.“
Und weiter: „Wir werden auch künftig die Wirkungen der sogenannten kalten Progression ausgleichen, indem wir den Einkommensteuertarif regelmäßig an die allgemeine Preisentwicklung anpassen. Unser längerfristiges Ziel bleibt eine grundlegende Reform des Einkommensteuertarifs mit Fokus auf einer Entlastung von Steuerpflichtigen mit geringen und mittleren Einkommen“, heißt es in dem Papier.
Familien will die Union zudem durch die Einführung eines Familienrealsplittings zusätzlich entlasten. Das bisherige Ehegattensplitting soll weiter bestehen bleiben. „Haushaltsnahe Dienstleistungen sollen mit 35 Prozent, jedoch maximal 5.000 Euro von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden können.“ Die Wiedereinführung der Vermögensteuer lehnt die Union ab. „Eine Vermögensteuer würde uns alle treffen: Sie würde sowohl Hauseigentümer als auch Mieter belasten und somit das Wohnen für alle verteuern. Sie würde Betriebsvermögen belasten und somit Arbeitsplätze für alle gefährden. Für uns ist daher klar: Die Vermögensteuer ist eine Wohlstandsbremse“, heißt es.
Sie bekennt sich in dem Programm zur Schuldenbremse für den Bundeshaushalt. „Wir bekennen uns zur grundgesetzlichen Schuldenbremse. Sie hat in der Krise ihre Funktionsfähigkeit und Flexibilität bewiesen. Grundgesetzänderungen zur Aufweichung der Schuldenbremse lehnen wir ab. Wir wollen so schnell wie möglich ausgeglichene Haushalte erreichen und die gesamtstaatliche Schuldenquote auf unter 60 Prozent reduzieren“, so die Union.
Außerdem soll die Aktienkultur gestärkt werden. „Dazu werden wir die Veräußerungsgewinne aus Aktien und Aktienfonds von bis zu 50.000 Euro nach einer Haltedauer von mindestens zehn Jahren nicht mehr besteuern“, so das Papier.
Die Union will zudem Unternehmen entlasten. „Im Rahmen unseres umfangreichen Entfesselungspakets werden wir die Besteuerung unserer Unternehmen modernisieren und wettbewerbsfähig machen. Dazu werden wir die Steuerlast für Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, auf 25 Prozent deckeln. Zudem werden wir die steuerliche Verlustverrechnung deutlich verbessern und bessere Abschreibungsregeln ermöglichen“, so der Entwurf. (dts Nachrichtenagentur)

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