
Symbolbild: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Im Streit um die Wahlrechtsreform des Bundestages hat der Bundeswahlleiter der Annahme widersprochen, für eine Verringerung der Wahlkreise sei es zu spät.
„Auch bei einer Neuordnung der Wahlkreise können der Bundeswahlleiter und die Wahlorgane der Länder die kommende Bundestagswahl ohne wahlrechtliche Beanstandungen realisieren“, sagte Bundeswahlleiter Georg Thiel, der als Vorsitzender der Wahlkreiskommission für Neuzuschnitte der Wahlkreise zuständig wäre, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Für eine Verringerung der Bundestagswahlkreise müsse der Bundestag lediglich das zuletzt am 25. Juni 2020 geänderte Bundeswahlgesetz erneut ändern. Zwar würden bei einem Neuzuschnitt der Wahlkreise unter Umständen die Unterstützungsunterschriften hinfällig, die für die Aufstellung der Wahlvorschläge bereits seit dem 25. Juni gesammelt werden können, sagte der Bundeswahlleiter.
Eine Lösung dafür sei jedoch möglich, so Thiel: „Die Parteien müssten in diesem Fall das Aufstellungsverfahren wiederholen.“ FDP, Grüne und Linke waren zuletzt mit ihrem gemeinsam Gesetzentwurf für eine Wahlrechtsreform gescheitert, die eine Reduzierung der Wahlkreise von derzeit 299 auf 250 vorsieht.
Die Koalition hatte dagegen unter anderem angeführt, dass ein Neuzuschnitt der Wahlkreise nicht mehr möglich sei, weil es den Parteien bereits seit 25. Juni 2020 möglich ist, Wahlkreiskandidaten aufzustellen. Die Wahlkreiskommission, der der Bundeswahlleiter vorsitzt, ist als parteipolitisch unabhängiges, weisungsfreies Sachverständigengremium verantwortlich für die organisatorische Vorarbeit bei der Wahlkreiseinteilung für die jeweils nächste Bundestagswahl.
Ihre Aufgabe ist auch die Information über nötige Änderungen der Wahlkreis-Zuschnitte – etwa wegen der Bevölkerungszahlen – sowie die Umsetzung politischer Vorgaben dafür. (dts Nachrichtenagentur)

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