
Symbolbild: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium haben sich auf weitergehende Hilfszahlungen für Soloselbständige geeinigt – unter anderem im Kulturbereich.
Demnach sollen die kleinen Unternehmer einen einmaligen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für diesen Dezember und die ersten sechs Monate 2021 erhalten. Damit sollen sie 25 Prozent des vergleichbaren Umsatzes aus dem Jahr 2019 ausgezahlt bekommen, wenn ihr Geschäft wegen der Corona-Pandemie um mehr als die Hälfte zurückgegangen ist.
Offiziell bekommen sie einen Zuschuss zu den Betriebskosten, davon sollen die Soloselbständigen aber auch die Lebenshaltungskosten bestreiten dürfen. Die Summe soll als Einmalzahlung überwiesen werden. Das entspricht bei einem Jahresumsatz von 35.000 Euro ungefähr 714 Euro pro Monat.
Dieser Betrag soll sich nicht auf die Ansprüche aus der Grundsicherung auswirken, sondern zusätzlich ausgezahlt werden, heißt es.
Die Hilfen für die Soloselbständigen sind Teil eines größeren Pakets, das die bestehenden Überbrückungshilfen bis Mitte nächsten Jahres verlängern wird und für gewisse Branchen, die bislang noch nicht davon profitieren, Verbesserungen vorsieht. Neben der Kultur- und Eventbranche sollen auch Reisebüros weitere Hilfen erhalten.
Insgesamt rechnet das Finanzministerium für die Gesamthilfen mit Kosten von mehr als 20 Milliarden Euro. Soloselbstständige aus der Kulturbranche leiden besonders unter den Beschränkungen durch Corona. Veranstaltungen, Theateraufführungen oder Konzerte dürfen nicht mehr stattfinden. Musiker, Autoren, aber auch selbständige Tontechniker haben zurzeit große Probleme, Geld zu verdienen. Bisher war nur geklärt, dass deshalb Ausfälle aus dem November 2020 teilweise ersetzt werden. (dts Nachrichtenagentur/red)

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