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Bodenrichtwerte für den Bereich Rheinpfalz veröffentlicht: Speyer ist Spitzenreiter

23. Mai 2018 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Landau, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz

Quelle: boris.rlp.de

Rheinland-Pfalz. Seit dem 16. April 2018 sind die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2018 für das Land Rheinland-Pfalz und somit auch für den Bereich Rheinpfalz im Internet veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte für Bau- und Landwirtschaftsflächen kann jeder im Internet unter www.boris.rlp.de oder www.geoportal.rlp.de gebührenfrei abrufen.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, sie beziehen sich auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Gebiete, mit gleichem Entwicklungszustand werden zu Bodenrichtwertzonen zusammengefasst.

Die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstückes werden so beschrieben, dass sie mit der Art und dem Maß der baulichen Nutzung bzw. der landwirtschaftlichen Nutzung innerhalb der Bodenrichtwertzone weitgehend übereinstimmen.

Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte flächendeckend abgeleitet. Als Grundlage hierfür dient die Kaufpreissammlung, in der die Daten aller Kaufverträge über Grundstücksgeschäfte eingepflegt werden. Der Gutachterausschuss hat dadurch einen sehr guten Überblick über das Geschehen am Grundstücksmarkt.

Bodenrichtwerte stellen somit den Bodenwert pro Quadratmeter zum jeweiligen Stichtag dar, soweit die Merkmale des Grundstücks mit den Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstückes weitestgehend übereinstimmen.

Liegen Abweichungen vor, ist der Bodenrichtwert dementsprechend anzupassen. Der Bodenrichtwert wird bei der Ermittlung von Grundstücks­werten verwendet, der u.a. im Kauffall, bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen und auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer von der Finanzverwaltung benötigt wird.

Für den Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses für den Bereich Rheinpfalz (Landkreise Bad Dürkheim, Südliche Weinstraße, Germersheim und der Rhein-Pfalz-Kreis sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Neustadt an der Weinstraße, Speyer und Landau in der Pfalz) begannen die Vorbereitungen auf die Bodenrichtwertermittlung bereits im Sommer 2017 mit der Bereisung der Bauämter der kreisfreien Städte, der verbandsgemeindefreien Gemeinden sowie der Verbandsgemeinden, um den aktuellen Stand der Bauleitplanung zu erfragen.

Es folgte die Auswertung der Daten der Kaufpreissammlung nach unterschiedlichen Nutzungsarten und Gebietskörperschaften. Ab dem 13.11.2017 wurden in insgesamt 17 Sitzungen die Bodenrichtwerte für die Bau- und Landwirtschaftsflächen abgeleitet und beschlossen.

Im Februar 2018 wurden dann die Änderungen der Zonenabgrenzungen digital bearbeitet und vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformationen in Koblenz zusammengefasst und zum 16.4.2018 im Internet bereitgestellt.

In den zwei Jahren seit der letzten Aktualisierung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2016 sind die Bodenwerte für Bauflächen (Wohnbauflächen, Mischgebiete und Gewerbeflächen) durchschnittlich um über 9% (9,5%) gestiegen.

Den größten Zuwachs hat die Stadt Landau in der Pfalz mit einem Plus von 14,7% zu verzeichnen, gefolgt von Speyer (+12,9%) und dem Landkreis Südliche Weinstraße mit 11,2%.
Im landwirtschaftlichen Bereich gab es die stärksten Veränderungen bei den Weingärten, die im Schnitt um 6,6% gestiegen sind. Auch hier gab es mit +12,1% in der Stadt Landau in der Pfalz den größten Anstieg, gefolgt vom Landkreis Bad Dürkheim mit 8,6%.

Nominell finden sich die höchsten Bodenrichtwerte in den Kerngebieten der Städte. Der höchste Bodenrichtwert wurde für die Innenstadt von Speyer (Maximilianstraße) mit 1.300,- €/m², gefolgt von der Stadt Landau in der Pfalz (Gerberstraße) mit 1.100,- €/m², der Stadt Frankenthal (Pfalz) (Speyerer Straße) mit 1.000,- €/m² und der Stadt Neustadt an der Weinstraße (Hauptstraße) mit 970,- €/m² abgeleitet.

Bei den Bodenrichtwerten für Wohnbauflächen muss in Speyer bis 600,- €/m², in Frankenthal (Pfalz) mit 530,- €/m², Neustadt an der Weinstraße 510,- €/m² und Landau in der Pfalz mit 440,- €/m² gezahlt werden.

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