Karlsruhe – Die Autocomplete-Funktion von Google kann im Einzelfall rechtswidrig sein. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Sobald der Suchmaschinenanbieter über eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts informiert sei, sei er verpflichtet, sie zukünftig zu verhindern. Konkret ging es um einen Fall, bei dem ein Unternehmer durch die automatische Vervollständigen-Funktion mit den Begriffen „Scientology“ und „Betrug“ in Verbindung gebracht wurde. Laut BGH folge aus dem Urteil aber nicht, dass Google für jede Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung durch Suchvorschläge haftet.
Google Autocomplete ist eine Erweiterung der Internet-Suchmaschine zur Vorschlagssuche, bei der während des Tippens eines Suchworts bereits beliebte Stichwörter mit einer geschätzten Trefferzahl aufgelistet werden. (dts Nachrichtenagentur)

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