Montag 12.Oktober 2026

BGH: Bausparkassen dürfen Altverträge kündigen

21. Februar 2017 | Kategorie: Finanzen, Nachrichten, Recht, Wirtschaft
Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe  – Bausparkassen dürfen gut verzinste Altverträge kündigen, wenn diese über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage genutzt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof.

Es widerspreche dem Zweck des Bausparens, wenn das Darlehen auch zehn Jahre nach Zuteilungsreife noch nicht abgerufen werde, hieß es zur Begründung des Urteils. Das Ansparen sei vielmehr dazu gedacht, Anspruch auf ein Darlehen zu erlangen, was mit dem Erlangen der Zuteilungsreife erreicht sei.

Geklagt hatten zwei Frauen, deren zuteilungsreife Verträge gekündigt worden waren. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hatten sie noch gesiegt. (dts Nachrichtenagentur)

Gefällt Ihnen unsere Zeitung?

Fügen Sie den Pfalz-Express als bevorzugte Quelle bei Google hinzu. So verpassen Sie keine wichtigen Nachrichten aus der Region.

⭐ Bei Google als bevorzugte Quelle hinzufügen
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen