
Auto fährt in München in Menschenmenge am 13.02.2025
Foto: via dts Nachrichtenagentur
München – Der mutmaßliche Attentäter von München, der am Donnerstag mit einem Mini Cooper in einen Demonstrationszug gerast ist und 30 Menschen zum Teil schwer verletzt hat, ist offenbar bereits im Dezember 2020 ausreisepflichtig gewesen.
Eine bestehende Abschiebeandrohung sei damals unanfechtbar geworden, berichtet der „Spiegel“.
Die Taliban waren zu diesem Zeitpunkt in Afghanistan noch nicht an die Macht zurückgekehrt, was eine Rückführung hätte verhindern können. Farhad N. kam 2016 als unbegleiteter Minderjähriger auf der Mittelmeerroute über Italien nach München und wurde zunächst von einem Jugendhilfeverein betreut.
Seinen Asylantrag stellte der Afghane noch als Minderjähriger im Februar 2017. Er gab an, sein Vater sei ermordet worden, die Mörder hätten auch ihn verfolgt.
Sein Vortrag galt als wenig glaubwürdig, weshalb das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Antrag ablehnte. Dagegen klagte Farhad N. im Oktober 2017 beim Verwaltungsgericht in München, das drei Jahre brauchte, um die Klage abzuweisen. Allerdings kam es im Anschluss nicht zu einer Abschiebung; Farhad N. erhielt eine Duldung, zuletzt sogar laut der Polizei einen gültigen Aufenthaltstitel.
Sowohl im Juli als auch im November 2021 hatte sich Farhad N. noch einer sicherheitsrechtlichen Befragung unterziehen müssen, in der es möglicherweise um den Verdacht ging, dass er Kontakte zu Personen verschwiegen hatte, die als Terrorunterstützer gelten, oder die mutmaßlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden.
Allerdings könnte der Hintergrund auch banaler gewesen sein: dass N. den deutschen Behörden verschwieg, vorher schon mal in Deutschland oder einem anderen Land gelebt zu haben.
Das Auto, mit dem er in die Menschenmenge fuhr, hatte sich nach ersten Erkenntnissen zunächst hinter einem Fahrzeug der Polizei eingereiht, das den Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi absichern sollte. Anschließend beschleunigte der Afghane. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München sagte, es gebe „Anhaltspunkte für einen extremistischen Hintergrund“. (dts Nachrichtenagentur)

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