
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Laut eines Zeitungsberichts haben die deutschen Sicherheitsbehörden am Freitag den US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) um Hilfe bei der Aufklärung der Hacker-Angriffe auf Politiker, Prominente und Journalisten gebeten.
Seit Freitagmorgen arbeiteten zudem die Sicherheitsbehörden Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz mit ihren jeweiligen Spezialabteilungen für Cybersicherheit an der Aufklärung der Vorgänge, berichtet die „Bild-Zeitung“ unter Berufung auf eigene Informationen.
Eine erste Bewertung der im Internet geleakten Daten von Bundestagsabgeordneten habe ergeben, dass die Dokumente überwiegend echt seien. Noch sei jedoch nicht klar, ob die Daten noch aus vergangenen Angriffen auf das Datennetz des Bundestages stammten.
Mehrere Experten aus dem Bereich der Cyberabwehr der Bundeswehr und eines westlichen Nachrichtendienstes gingen davon aus, dass der Großteil der Daten über sogenannte „Spear-Phishing“-Aktionen über die privaten E-Mail-Accounts von Politikern und Prominenten erfolgten.
Das stimme auch mit Informationen überein, wonach etwa 30 E-Mail-Konten deutscher Bundestagsabgeordneter über das E-Mail-Programm Outlook geknackt worden seien. (dts Nachrichtenagentur)

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Die Hacker konnten sich über Outlock Zugriff verschaffen. Es wird höchste Zeit sich von Outlock zu verabschieden und OpenSource-Programme zu benutzen. Für Linux gibt es keine Viren und Trojaner und das Office-Programm läßt keine Wünsche offen. Nur eben gratis!
Behörden, wie auch schon Ärzte, sollten wg. Datenschutz auch auf Windows10 verzichten, da ständig unbekannte Daten nach USA gesendet werden. Die USA schreiben ja vor, dass jede Software, die ins Ausland verkauft wird, eine Hintertür für die NSA haben muss. Ohne diese „Backdoor“ darf keine Software verkauft werden.
Hätten Sie’s gewusst?
Netzfund: „Ausländischen Behörden ist es untersagt, in Deutschland Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung durchzuführen. Entsprechende Befugnisse nach dem früheren Besatzungsrecht oder alliierten Vorbehaltsrechten sind erloschen. Soweit allerdings Telekommunikationsverkehre über Satellit oder über ausländische Netzkomponenten geführt werden, was insbesondere beim Internet der Fall sein kann, ist nicht auszuschließen, dass die Kommunikation durch ausländische Behörden überwacht wird. “ ….oder über ausländische Netzkomponenten !!!!!!
Wir wissen doch, dass alles überwacht wird. Alles klar?!