Montag 13.Juli 2026

Aufstallpflicht in Haßloch bis 15. April 2026 verlängert

31. März 2026 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim

Foto: Pfalz-Express

Haßloch – Die Aufstallpflicht für Geflügel im Gebiet der Gemeinde Haßloch bleibt bestehen. Wie das Veterinäramt der Kreisverwaltung mitteilt, wurde die ursprünglich bis zum 31. März befristete Allgemeinverfügung bis Mittwoch, 15. April, verlängert.

Hintergrund ist ein Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (H5N1) im Vogelpark Haßloch. Ende Februar waren mehrere Wasservögel, darunter Kanada- und Hausgänse, an der auch als Vogelgrippe oder Geflügelpest bekannten Krankheit verendet. Weitere Tiere mussten aus Seuchenschutzgründen getötet werden.

Die in den Volieren gehaltenen Vögel sind bislang nicht erkrankt. Sämtliche bisherigen Proben waren negativ. Nach Ostern ist eine weitere Beprobung geplant. Sollten auch diese Ergebnisse unauffällig sein und der vorgeschriebene Überwachungszeitraum eingehalten werden, kann über eine Aufhebung der Maßnahmen entschieden werden.

Bis dahin gelten weiterhin strenge Auflagen: Geflügelmärkte, -börsen und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt. Zudem müssen alle empfänglichen Tiere – darunter Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Wachteln und Tauben – in geschlossenen Ställen oder gesicherten Ausläufen gehalten werden.

Diese Ausläufe müssen nach oben vollständig abgedeckt sein, etwa durch Folien oder Vlies, und seitlich so gesichert werden, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist.

Weitere Informationen stellt die Kreisverwaltung online bereit.

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