Montag 12.Oktober 2026

Geflügelpest: Aufstallungspflicht im Kreis Germersheim bis Ende Dezember verlängert

12. Dezember 2025 | Kategorie: Kreis Germersheim

Beispielfoto: red

Germersheim – Die Aufstallungspflicht für Geflügel und andere empfängliche Vogelarten im Landkreis Germersheim wird verlängert.

Bereits seit dem 12. November gilt die Maßnahme zum Schutz vor der aviären Influenza – besser bekannt als Vogelgrippe oder Geflügelpest. Nun wurde die Regelung bis zunächst 31. Dezember 2025 verlängert. Ob eine weitere Verlängerung nötig wird, entscheidet das Veterinäramt je nach Lage der Tierseuche.

Für Halter bedeutet Aufstallung, dass ihre Tiere ausschließlich in einem geschlossenen Stall oder in einem gesicherten Auslauf gehalten werden dürfen. Unter gesichertem Auslauf versteht man einen Bereich, der nach oben mit einer dichten Abdeckung wie Folie oder Vlies versehen ist und an den Seiten durch ein Netz gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt wird. Betroffen sind unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Tauben.

Zudem bleibt die Durchführung von Geflügelbörsen, -märkten oder ähnlichen Veranstaltungen, bei denen Vögel zum Kauf oder zur Schau gestellt werden, bis auf Weiteres verboten.

Wer bislang seiner Meldepflicht für gehaltenes Geflügel noch nicht nachgekommen ist, wird aufgefordert, dies unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt nachzuholen.

Weitere Informationen und die amtliche Verfügung gibt es auf der Website des Landkreises: www.kreis-germersheim.de/amtsblätter

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