Montag 12.Oktober 2026

Amerikanische Faulbrut bei Honigbienen: Sperrzone im Landkreis Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis eingerichtet

22. Juli 2025 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Ludwigshafen, Rhein-Pfalz-Kreis

Bienenvolk in einem Stock.
Foto: Pfalz-Express

DÜW /RP – Im Landkreis Bad Dürkheim wurde die Amerikanische Faulbrut (AFB), eine bakterielle Seuche bei Honigbienen, festgestellt. Da einige der betroffenen Bienenstöcke direkt an der Kreisgrenze stehen, erstreckt sich die Sperrzone nun auch in den angrenzenden Rhein-Pfalz-Kreis.

Die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises mit Sitz in Ludwigshafen hat deshalb – ebenso wie die Verwaltung in Bad Dürkheim – eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Sperrzone rund um Rödersheim-Gronau festlegt. Diese umfasst die Ortslage Rödersheim-Gronau sowie angrenzende Gebiete nördlich bis zur Kreisgrenze, südlich bis Hochdorf-Assenheim und ein kleines Feldgebiet nordwestlich von Hochdorf-Assenheim.

Die Amerikanische Faulbrut befällt ausschließlich Honigbienen und ist für Menschen ungefährlich. Auch Honig aus betroffenen Völkern stellt keine Gefahr dar. Das Fachzentrum Bienen und Imkerei in Mayen bestätigte den Ausbruch am 17. Juli.

Im Landkreis Bad Dürkheim wurden drei Sperrzonen um die betroffenen Bienenvölker eingerichtet, die insgesamt 263 Bienenstöcke eines Imkers betreffen. Einige Stöcke standen auch auf Grundstücken jenseits der Kreisgrenze.

Innerhalb der Sperrzone gelten folgende Maßnahmen:

  • Alle Bienenvölker müssen unverzüglich dem Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises in Ludwigshafen gemeldet werden (E-Mail: veterinaeramt@rheinpfalzkreis.de) – mit Angabe der Anzahl und des Standorts der Völker.

  • Amtstierärztliche Untersuchungen der Bienenvölker sind Pflicht und müssen mindestens zweimal im Abstand von zwei bis neun Monaten erfolgen.

  • Bewegliche Bienenstände dürfen nicht verlagert werden.

  • Bienen, Waben, Honig, Futtervorräte und Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden, mit Ausnahmen für wachsverarbeitende Betriebe und Honig für menschlichen Verzehr.

  • Bienenvölker und Bienen dürfen nicht in die Sperrzone verbracht werden.

  • Leere Bienenbehausungen müssen bienendicht verschlossen sein.

Eine Karte mit der genauen Sperrzone und weitere Informationen sind auf der Website des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de verfügbar. Einen ausführlichen Steckbrief zur Amerikanischen Faulbrut stellt das Friedrich-Löffler-Institut bereit.

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