Freitag, 19. April 2024

Abschaffung der Störerhaftung für offenes WLAN – Bitkom: „Spürbare Erleichterung“

11. Mai 2016 | Kategorie: Nachrichten, Politik
In anderen Ländern Gang und Gäbe: Öffentliche Hotspots. Foto: dts Nachrichtenagentur

In anderen Ländern Gang und Gäbe: Öffentliche Hotspots.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Der Digitalverband Bitkom begrüßt die geplante Abschaffung der Störerhaftung in öffentlich verfügbaren WLAN-Hotspots.

Dies werde zu „spürbaren Erleichterungen“ für die Betreiber und Nutzer öffentlicher WLAN-Netze führen, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Bislang liegt Deutschland bei der Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich weit zurück.

Laut einer Bitkom-Umfrage aus dem vergangenen Jahr gehen nur vier von zehn (39 Prozent) Internetnutzern außerhalb der eigenen vier Wände per WLAN ins Netz.

Im März hatte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in seinem Schlussantrag festgestellt, dass die Betreiber öffentlicher WLAN-Netze nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden können.

Damit steht die deutsche Sonderregelung der Störerhaftung auch im Grundsatz zur Disposition.

„Für die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots herrscht nun endlich Rechtssicherheit. Sie laufen nicht mehr Gefahr, für Rechtsverletzungen der Nutzer haften zu müssen.“

Die Nutzer profitierten, indem sie sich nicht mehr durch aufwendige Anmeldeprozeduren klicken müssten. Damit werde die Grundlage für einen schnellen Ausbau öffentlich verfügbarer WLAN-Netze geschaffen.

„Die Neuregelung macht den Weg frei für den Ausbau von WLAN-Hotspots in Cafés, Restaurants, Geschäften oder anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen“, sagte Rohleder. Zudem erleichtere sie Kommunen das Angebot öffentlicher WLAN-Bereiche.

 (dts Nachrichtenagentur)

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen