27.000 Ausländern wurde 2016 das Arbeiten in Deutschland untersagt

3. März 2017 | Kategorie: Nachrichten, Politik, Wirtschaft
Foto: dts Nachrichtenagentur

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Berlin  – Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im vergangenen Jahr die Anträge von 27.000 Ausländern zur Arbeitsaufnahme abgelehnt, weil für die ihnen angebotenen Jobs auch Inländer zur Verfügung standen oder die Jobs unterbezahlt waren.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe) vorliegt. Demnach wurden 2016 im Zuge der sogenannten Vorrangprüfung mehr als doppelt so viele Anträge von Flüchtlingen und Drittstaatlern auf eine Beschäftigung in Deutschland abgelehnt als zwei Jahre zuvor.

Allerdings seien seit 2014 auch erheblich mehr Anträge gestellt worden, erklärte die BA auf Anfrage. Die Zahl der Zustimmungen für Drittstaatler zur Arbeitsaufnahme sei von knapp 68.000 im Jahr 2014 auf 215.000 im Jahr 2016 gestiegen, sagte eine BA-Sprecherin. Eine Arbeitserlaubnis setzt voraus, dass die BA vorher prüft, ob bevorrechtigte Inländer für einen angebotenen Job zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und Flüchtlinge zu ungünstigeren Bedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden (Lohndumping).

Im August 2016 wurde die Vorrangprüfung in 133 der 156 Arbeitsamtsbezirke für drei Jahre ausgesetzt, um Jobchancen für Flüchtlinge zu steigern. Dadurch würden jetzt nur noch sechs Prozent der Anträge auf Arbeitsaufnahme abgelehnt, zuvor waren es 40 Prozent, so die BA.

Der Grünen-Politiker Volker Beck sieht dennoch weiteren Reformbedarf: „Die bürokratische Vorrangprüfung sollte so weit wie möglich abgeschafft werden“, sagte Beck. (dts Nachrichtenagentur)

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