
Symbolfoto: Pfalz-Express
SÜW/Landau – 73,83 Prozent der Landauer und 68,67 Prozent der Bewohner des Landkreises Südliche Weinstraße sind mindestens erstgeimpft. Das geht aus dem neuesten Impfquoten-Monitoring hervor, das das Land Rheinland-Pfalz jetzt vorgelegt hat.
Betrachtet man die Zweitimpfungen, so haben 65,32 Prozent der Landauer sowie 61,85 Prozent der Kreisbürger bereits ihren zweiten Piks erhalten. Alle Zahlen beziehen sich auf Erwachsene; offizielle Zahlen zum wenige Tage alten Impfangebot an Jugendliche ab 12 Jahren gibt es noch nicht. Allerdings wurden im Impfzentrum Landau/SÜW in dieser Woche bereits rund 50 Jugendliche nach eingehender Beratung durch die zuständigen Impfärzte geimpft.
„Die Impfquoten in Landau und SÜW steigen langsam, aber kontinuierlich, im Vergleich zur Vorwoche wieder um immerhin einen Prozentpunkt“, fassen OB Thomas Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt zusammen. Sie hoffen aber auf eine noch weit höhere Impfbereitschaft der Südpfälzer und sind froh, dass die jüngsten Sonderaktionen Früchte tragen. „Unser Ziel muss sein, bis zum Herbst eine Impfquote von 80 bis 85 Prozent zu erreichen. Um das zu schaffen, braucht es aus unserer Sicht möglichst niedrigschwellige Angebote, wie das Impfen ohne Termin im Impfzentrum Landau/Südliche Weinstraße – einfach ohne Anmeldung vorbeikommen und sich und andere schützen“, werben die Verwaltungschefs für die Aktion.
Beide sind überzeugt davon und halten es für angemessen, dass in der Corona-Pandemie Geimpfte und Genesene künftig mehr Freiheiten genießen werden als Ungeimpfte.
Das Impfen ohne Termin im Impfzentrum Landau/Südliche Weinstraße wurde in den ersten drei Tagen bereits von knapp 470 Menschen angenommen.
Auch in den kommenden Wochen bis mindestens Anfang September wird in der Einrichtung im Gewerbepark am Messegelände in Landau immer wochentags von 8 bis 14 Uhr ohne Anmeldung geimpft. Mitzubringen sind nach Möglichkeit Impfausweis, Personalausweis und, falls vorhanden, Krankenkassenkarte.
Wer zwischen 12 und 17 Jahren alt ist und sich gegen Corona impfen lassen möchte, muss von mindestens einer Sorgeberechtigten bzw. einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Von der bzw. dem zweiten Sorgeberechtigten muss eine entsprechende Einverständniserklärung vorliegen. Im Ausnahmefall kann auch eine dritte Person die Minderjährige oder den Minderjährigen begleiten, etwa die Großmutter oder der Großvater. Dann muss aber eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter mitgebracht werden.

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