
Nina Warken
Foto: dts Nachrichtenagentur
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung anheben. Das geht aus dem Referentenentwurf zum „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ hervor, über den der Newsletter „Gesundheit“ des „Politico“ berichtet.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung ist die Einkommensgrenze, bis zu der ein Gehalt für die Berechnung der Beiträge herangezogen wird.
„Im Jahr 2027 wird zudem einmalig die monatliche Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro zusätzlich angehoben. So stärken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket“, heißt es im Entwurf, der auf den 16. April datiert ist.
Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei jährlich 69.750 Euro beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat. Laut dem Dokument sollen so 2,4 Milliarden Euro zusätzlich in die gesetzliche Krankenversicherung fließen, die jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Versicherten gezahlt werden.
Der Plan dürfte in der Koalition jedoch nicht unumstritten sein. „Wir als CDU/CSU lehnen das ganz konsequent ab“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt, am Mittwoch, als sie nach einer möglichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze gefragt wurde. (dts Nachrichtenagentur)

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