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Verbraucherzentrale informiert: Noch immer Ärger mit Kreditbearbeitungsgebühren

12. März 2015 | Kategorie: Rheinland-Pfalz, Wirtschaft

Foto: dts

Die Rückerstattung von unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren beschäftigt Kreditkunden auch nach dem 1. Januar 2015. Im November und Dezember haben Hunderttausende mit Hilfe der Verbraucherzentralen ihr Geld zuzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückgefordert.

Selbst aus Sicht der Kreditinstitute sind das keine „Peanuts“. Die Verbraucherzentralen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen wollten wissen, wie Banken und Sparkassen im Januar und Februar 2015 auf die Rückforderungen reagiert haben.

Hierfür haben sie stichprobenartig rund 206 Fälle aus dem Beratungsalltag ausgewertet. „Kreditinstitute haben berechtigte Ansprüche ihrer Kunden vielfach nicht befriedigt“, fasst Josephine Holzhäuser, Referentin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, das Ergebnis der Stichprobe zusammen. Die Auswertung ergab beispielsweise, dass sich die Auszahlung in vielen Fällen zeitlich verzögert und den Betroffenen häufig nur ein Teil des ihnen zustehenden Geldes zurückgezahlt wird.

Der Devise „Zeit ist Geld“ folgten verschiedene Kreditinstitute: Viele Verbraucher haben auch im Februar noch auf ihr Geld gewartet. Wer das Bearbeitungsentgelt zurück bekam, ärgerte sich nicht selten, dass es in Teilen erstattet und/oder die ebenfalls geforderte Nutzungsentschädigung – auf deren Berechtigung der Bundesgerichtshof ausdrücklich hingewiesen hat – nicht gezahlt wurde. „Viele Banken und Sparkassen vertrauen wohl darauf, dass die Kunden sich zufrieden geben und die Durchsetzung ihres vollen Anspruchs nicht weiter verfolgen werden“, kritisiert die Verbraucherschützerin diese Vorgehensweise.

Besonders auffällig: Mehrfach meldeten sich verärgerte Kunden der Santander Consumer Bank bei den Verbraucherzentralen. Sie hatten einen Kontoauszug erhalten, auf dem die zuvor erstatteten Kreditbearbeitungskosten wieder ins Soll gebucht waren. Die Antwort auf die Beschwerde lautete, dass der „Kontoauszug aus EDV-technischen Gründen fehlerhaft erstellt worden sei.“

Die außergerichtlichen Schlichtungsstellen haben noch tausende Anträge abzuarbeiten, in denen es unter anderen um die Anwendung auf Immobiliendarlehen und die Nutzungsentschädigung geht. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat bei allen betroffenen bundesdeutschen Schlichtungsstellen nach dem Stand der Dinge gefragt, um einen Gesamtüberblick über die anhängigen und bereits geschlichteten Verfahren zu erhalten. Lediglich sieben von 13 angeschriebenen Institutionen haben überhaupt reagiert. Davon befasste sich nur der Bundesverband deutscher Banken mit den gestellten Fragen. Die anderen lehnten eine Beantwortung mit Hinweis auf die Massen von Eingaben und deren noch laufender Bearbeitung ab.

Zum Hintergrund: Am Jahresanfang war ein Großteil der Rückerstattungsansprüche für unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren verjährt. Konkret handelt es sich um die von 2004 bis 2011 zu Unrecht erhobenen Kosten. Nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2014 konnten Bankkunden diese Entgelte bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).(VZ-RLP)

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