Samstag, 20. April 2024

Urlaub planen: Dank Feier- und Brückentagen den Urlaub optimal legen

9. August 2022 | Kategorie: Ratgeber, Reise

Sonnenuntergang an der Algarve in Portugal.
Foto: Pfalz-Express

Spätestens am Anfang des Jahres steht für Arbeitnehmer die Urlaubsplanung an. Wer rechtzeitig die Feiertage und Brückentage kennt, kann den eigenen Urlaub optimal planen und zusätzliche Tage gewinnen.

Der nachfolgende Ratgeber zeigt, wie sich der Urlaub optimal planen und nutzen lässt.

Feiertage und Brückentage für Rheinland-Pfalz 2022 kennen

Das bevölkerungsreiche Bundesland Rheinland-Pfalz hat 2022 elf gesetzliche Feiertage. Planen Arbeitnehmer während der gesetzlichen Feiertage für Deutschland ihre Urlaubstage drumherum, können sie mehr freie Zeit herausholen. Nach Neujahr sind die Ostertage die ersten bedeutsamen Feiertage, die zwei zusätzliche freie Tage am Freitag und Montag herausholen. Wer nach Christi Himmelfahrt am 26. Mai einen zusätzlichen freien Tag haben möchte, kann sich den Brückentag freinehmen und sich über ein verlängertes Wochenende freuen. Selbiges gilt für Fronleichnam am 16. Juni: Da auch dieser Feiertag auf einen Donnerstag fällt, gibt es die Möglichkeit, sich Freitag frei zu nehmen und so wieder vier freie Tage am Stück herauszuholen.

Auch der Tag der Deutschen Einheit fällt im Jahr 2022 günstigerweise auf Montag, den 3. Oktober, weshalb sich Arbeitnehmer wieder über drei freie Tage am Stück freuen dürfen. Selbst der Feiertag Allerheiligen am 1. November lässt sich durch den Tag am Dienstag in ein verlängertes Wochenende einbinden, wenn sich Arbeitnehmer den Montag davor frei nehmen.

Einzig und alleine die Festtage Ende Dezember sind vergleichsweise ungünstig gelegen, da nur der zweite Weihnachtsfeiertag am Anfang der Woche liegt und die beiden anderen Tage auf das Wochenende fallen. Hier bietet es sich dann entsprechend an, sich in der darauffolgenden Woche vom 27. bis 31. Dezember freizunehmen. Inklusive Weihnachten und Silvester ergeben sich somit neun Urlaubstage, wobei man lediglich vier Tage “verbraucht” hat.

Urlaubsplanung: Konflikte mit Kollegen vermeiden

Nahezu jeder Arbeitnehmer möchte den Urlaub geschickt planen und alle Brückentage effizient nutzen. Mitunter ergeben sich daraus jedoch Konflikte mit Kollegen, die während der Zeit ebenfalls Urlaub einreichen möchten. Daher sollte man vor der Urlaubsplanung einige grundlegende Aspekte beachten:

Kollegen, die Kinder im schulpflichtigen Alter haben, bekommen bei der Urlaubswahl ein Vorrecht vom Arbeitgeber eingeräumt. Anders sieht es aus, wenn nahezu jeder Arbeitnehmer im Unternehmen Kinder hat. In diesem Fall sind diejenigen zuerst am Zug, die am längsten im Betrieb arbeiten.

Aus bestimmten Gründen kann der bereits eingereichte Urlaub abgelehnt werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn in dem geplanten Zeitraum erhebliche personelle Engpässe bestehen. Selbst ein bereits genehmigter Urlaub kann Arbeitnehmern im Zweifelsfall wieder gestrichen werden, wenn ein absoluter Notfall vorliegt. Das ist etwa dann der Fall, wenn mehrere Mitarbeiter ausfallen, sich eine schwere Naturkatastrophe ereignet oder sich das Unternehmen in einer existenzbedrohlichen Lage befindet.

Damit sich niemand bei der Planung übergangen fühlt, sollten alle Kollegen darum bemüht sein, sich untereinander zu einigen. Das kann beispielsweise gelingen, indem sich alle untereinander absprechen. So lässt sich zur besseren Planung beispielsweise eine Urlaubsliste anfertigen, die entweder im Betrieb aushängt oder per E-Mail verschickt wird.
Falls es doch einmal zu einer Überschneidung kommt, sind Kompromisse gefragt. Wer in diesem Jahr mit Brückentagen zurücksteckt, sollte im nächsten Jahr beispielsweise bevorzugt behandelt werden.

Für den Fall, dass es zu einem festgefahrenen Konflikt kommt, bietet es sich an, einen neutralen Vermittler einzusetzen. Denn nicht immer fällt es allen Beteiligten leicht, angesichts der eigenen Urlaubsplanung bei einer Auseinandersetzung sachlich zu bleiben. Dann hilft ein neutraler Vermittler, beispielsweise ein Kollege aus einer anderen Abteilung dabei, auf die Konfliktparteien diplomatisch einzuwirken.

Im Zweifelsfall hat stets der Vorgesetzte bei der Urlaubsplanung das letzte Wort. Sollten die Kollegen keine Einigung untereinander erzielen, entscheidet der Chef unter Berücksichtigung der betrieblichen und sozialen Belange, wer schlussendlich den Vorzug bekommt.

Wer früh mit der Planung beginnt, ist auf der sicheren Seite

Bei den Brückentagen gilt: Je früher Arbeitnehmer mit der Planung beginnen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ihre gewünschten Urlaubstage tatsächlich genehmigt werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber die gewünschten Brückentage ablehnen. In besonders schwierigen Fällen lässt sich sogar rechtlich gegen eine Urlaubsablehnung vorgehen, sofern die dafür angeführten Gründe vonseiten des Arbeitgebers nicht ausreichend sind.

Schlussendlich sollte dieser rechtliche Schritt allerdings die ultima ratio sein. Vorher ist es immer besser, zunächst das Vieraugengespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen und nach den Gründen für die Ablehnung der Urlaubstage zu fragen. Oftmals lässt sich in einem vernünftigen Gespräch schlussendlich doch noch eine Einigung erzielen, mit der beide Seiten einverstanden sind.

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