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Südpfälzer Maßnahmen treten am Freitag in Kraft – Sorge um Auswirkungen von zweitem Lockdown 

29. Oktober 2020 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Regional

 Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD), Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER).
Foto (Archiv): Pfalz-Express/Licht

Südpfalz – Die Stadt Landau, der Landkreis Südliche Weinstraße und der Landkreis Germersheim haben gemeinsam ein aus- und (nach eigenen Worten) abgewogenes Maßnahmenbündel zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Südpfalz auf den Weg gebracht – das nun allerdings von den verschärften Bund-Länder-Regelungen eingeholt wurde.

Dennoch treten die Regelungen am Freitag (30. Oktober) in Kraft und behalten so lange ihre Gültigkeit, bis die bundesweiten Vorgaben greifen. Dazu gehört beispielsweise eine Sperrstunde in der Gastronomic zwischen 23 und 6 Uhr. Der Lockdown der Bundesregierung gilt erst am Montag (2. November).

Hirsch, Seefeldt und Brechtel: „Wir haben ein Regelwerk erstellt, das einen Spagat zwischen Schutz der Bevölkerung und Erhalt eines Mindestmaßes an gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Leben ermöglicht. Wir haben uns von den zusammen mit der Landes-Task-Force festgelegten Einschränkungen eine hohe Akzeptanz erhofft. Die Maßnahmen, die jetzt von Bund und Land auf dem Tisch liegen, sind deutlich härter und treffen einzelne Branchen noch heftiger.“

Die Stadt Landau und die Landkreise SÜW und Germersheim befinden sich allesamt in der Gefahrenstufe ROT des Warn- und Aktionsplans des Landes. Damit müssen schnellstmöglich Einschränkungen vorgenommen werden, um das Infektionsgeschehen einzugrenzen. Der Beschluss der Landes-Task-Force ist bindend. „Jeder Tag, an dem die Kontakte auf ein Minimum reduziert werden und einschränkende Maßnahmen greifen, hilft bei der Infektionseindämmung. Daher halten wir an unseren Beschlüssen fest“, so die drei Verwaltungschefs. Hinzu komme, dass die übergeordneten Regelungen noch nicht verfügt und in Kraft seien. Ob der „Wellenbrecher-Lockdown“ überhaupt in dieser Form komme, stehe noch nicht fest, so Hirsch, Seefeldt und Brechtel.

„Hätten wir unsere Verfügungen nicht in Kraft gesetzt, könnte es sein, dass wir auch nächste Woche noch keine Regelungen haben. Treten die Anordnungen auf Bundesebene am Montag in Kraft, passen wir unsere Vorgaben entsprechend an – so wie das bereits im Frühjahr der Fall war“, heißt es.

Hirsch, Seefeldt und Brechtel begrüßen, dass der Bund einheitliche Regelungen für alle deutschen Städte und Kreise auf den Weg bringen will, sorgen sich aber um die Auswirkungen auf besonders von einem zweiten Lockdown betroffene Branchen wie Gastronomie, Hotellerie, Kunst, Kultur und Freizeit. „Das Ziel muss sein, sowohl dem Infektionsschutz als auch den Bedürfnissen des öffentlichen Lebens gerecht zu werden. Schließen wir Gastronomie- und Freizeitbetriebe und hängen wir Kulturschaffende weiter ab, die alle in den vergangenen Monaten mit großen Anstrengungen funktionierende Hygienekonzepte umgesetzt haben, verdrängen wir das gesellschaftliche Leben in den privaten Raum, wo keine solchen Konzepte Anwendung finden und wo die Ansteckungsgefahr letztlich um ein vielfaches höher ist.“

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