Dienstag 12.Mai 2026

Sonderregelung beim Mindestlohn: Rechtsgutachten stärkt Forderung der Landwirte

17. März 2026 | Kategorie: Rheinland-Pfalz

Symbolbild Pfalz-Express

Neustadt/ Landau – Eberhard Hartelt, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV), sieht in einem aktuellen Rechtsgutachten eine wichtige Unterstützung für eine langjährige Verbandsforderung.

Das von Arbeitsrechtler Prof. Dr. Christian Picker erstellte Gutachten stuft eine branchenspezifische Sonderregelung für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft beim gesetzlichen Mindestlohn als rechtlich zulässig und machbar ein.

Besonders in den handarbeitsintensiven Sonderkulturen des südlichen Rheinland-Pfalz – Weinbau, Obst- und Gemüseanbau – stellten die Personalkosten einen überproportional hohen Anteil an den Produktionskosten dar, betonte Hartelt. Im europäischen Vergleich seien deutsche Betriebe durch die hohen Lohnkosten bereits jetzt kaum noch wettbewerbsfähig.

„Ohne eine zielgerichtete Anpassung droht nicht nur der Verlust zahlreicher Arbeitsplätze in der Region, sondern eine schleichende Verlagerung ganzer Produktionszweige ins Ausland“, warnte der BWV-Präsident.

Eine solche Abwanderung – etwa bei bestimmten Obst- und Gemüsesorten – würde nach Hartelts Einschätzung zwangsläufig zu höheren Importen führen. Diese kämen häufig aus Ländern, deren Sozial- und Umweltstandards deutlich hinter den deutschen Vorgaben zurückblieben.

Gleichzeitig widerspreche eine solche Entwicklung dem im Koalitionsvertrag der Bundesregierung formulierten Ziel, den Selbstversorgungsgrad mit regionalen Lebensmitteln spürbar zu steigern. „Eine echte Steigerung der heimischen Produktion ist nur möglich, wenn die Betriebe vor Ort wirtschaftlich überleben können“, unterstrich Hartelt.

Der BWV-Präsident appellierte daher eindringlich an die Landesregierung Rheinland-Pfalz, sich auf Bundesebene mit Nachdruck für entsprechende Ausnahmeregelungen einzusetzen. Diese müssten im Mindestlohngesetz verankert werden, um den Erhalt der heimischen Sonderkulturbetriebe langfristig zu sichern.

Das Gutachten von Prof. Picker wird in Verbandskreisen als entscheidender Baustein gesehen, um die jahrelange Diskussion um eine differenzierte Lohnuntergrenze in der Saisonarbeit nun auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen.

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