Kreis Germersheim – Die Kreisverwaltung Germersheim weist darauf hin, dass ab sofort Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit bis spätestens 15. März 2017 gestellt werden können.
Die Anträge beziehen sich auf das Schuljahr 2017/2018 in den Klassenstufen 5 bis 13 an den allgemeinbildenden Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, sowie an der berufsbildenden Schule Germersheim/Wörth (bestimmte Bildungsgänge: BF I, BF II, HBF I, HBF II, Wirtschaftsgymnasium).
Die Anträge sind fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen im Schulsekretariat oder direkt bei der Kreisverwaltung Germersheim abzugeben.
Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren sind im Internet unter www.LMF-online.rlp.de erhältlich. Mitarbeiter der Kreisverwaltung Germersheim stehen für Fragen unter der Telefonnummer 07274/53-335 zur Verfügung.

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