Dienstag, 03. Dezember 2024

Ortsumgehung Schaidt: Entscheidung könnte erst in einigen Jahre fallen

20. Januar 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional
Die Anwohner der Schaidter Hauptstraße haben den Dauerverkehr satt: Sie wollen eine Umgehungsstraße. Foto: pfalz-express.de/Licht

Die Anwohner der Schaidter Hauptstraße haben den Dauerverkehr satt: Sie wollen eine Umgehungsstraße.
Foto: pfalz-express.de/Licht

Kreis Germersheim/Schaidt – Der Landtagsabgeordnete Martin Brandl (CDU) hat bei der Landesregierung zur Ortsumgehung Schaidt nachgehakt, nachdem Verkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) diese laut einem Zeitungsbericht vorantreibt.

Die Antworten des Ministeriums lassen eine Ortsumgehung Schaidt allerdings nicht so bald erwarten, wie man aus dem Zeitungsartikel hätte schließen können, findet Brandl.

Das Ministerium schreibt, eine Entlastung der Bevölkerung in der Ortsdurchfahrt sei erforderlich, insofern unterstütze die Landesregierung das Anliegen des Landkreises Germersheim und der Stadt Wörth.

In diesem Jahr solle eine erweiterte Verkehrsuntersuchung vom LBM in Auftrag gegeben werden, in der auch eine Nord-Ost-Variante betrachtet werden solle; weiterhin in einem ersten Schritt eine überschlägige schalltechnische Untersuchung. Über den Zeitpunkt, wann die Ortsumgehung realisiert würde, lasse sich allerdings noch gar nichts sagen.

Weiterhin schreibt das Ministerium, dass über die Ortsumgehung Schaidt neu entschieden werden müsse, wenn eine derzeit geplante großräumige Umwidmung der K 15, B 427 und L 548 zwischen dem Raum Steinfeld, Langenberg, Kandel und Minderslachen realisiert würde. Brandl: „Im Klartext heißt das, dass wir davon ausgehen können, dass in einigen Jahren neu über die Ortsumgehung Schaidt entschieden wird.“

Demnach lasse sich aus der angekündigten Verkehrsuntersuchung der Landesregierung noch kein Schluss auf eine baldige Realisierung der Ortsumgehung Schaidt ziehen. „Wir müssen dranbleiben, damit Schaidt in absehbarer Zeit endlich vom massiven Durchgangsverkehr entlastet wird. Die Bürgerbefragung hinsichtlich der möglichen Varianten darf dabei nicht außer Acht gelassen werden.“

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