
Thomas Henrichs
Foto: Ministerium der Justiz RLP
Koblenz/Mainz – Der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz, Thomas Henrichs, wird seiner Amtsvorgängerin Marliese Dicke auch als ordentliches Mitglied des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs folgen. Landtagspräsident Hendrik Hering informierte Henrichs über seine Wahl durch den rheinland-pfälzischen Landtag.
Justizminister Herbert Mertin (FDP) zeigte sich über die Wahl erfreut und gratulierte Henrichs zu seinem neuen Amt am höchsten rheinland-pfälzischen Gericht: „Die Verfassungsgerichte im Bund und den Ländern genießen bei den Bürgerinnen und Bürgern zurecht allerhöchstes Ansehen. Sie sind Garant für Rechtsstaatlichkeit und Hüter der Grundrechte. Um ihre wichtige Aufgabe erfüllen zu können, sind sie auf die Mitwirkung von allseits anerkannten Richterinnen und Richtern angewiesen. Mit Thomas Henrichs als neuem Mitglied gewinnt der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof eine solche nicht nur in der Justiz unseres Landes hochangesehene Persönlichkeit.“
Zur Person
Thomas Henrichs trat im Februar 1993 zunächst als Staatsanwalt in Koblenz in den Dienst der rheinland-pfälzischen Justiz. Nach einer weiteren Station als Richter bei dem Landgericht Koblenz wurde er dort 1996 zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Nach einer Abordnung an das Oberlandesgericht Koblenz im Jahr 2003 erfolgte im Juli 2006 die Ernennung zum Direktor des Amtsgerichts Cochem.
Nach einer weiteren Abordnung an das Ministerium der Justiz in Mainz wurde er im Januar 2010 zum Richter am Oberlandesgericht Koblenz ernannt, wo er bis März 2015 tätig war. Seitdem leitete er als Präsident das Landgericht Trier. Seit November 2016 nimmt Thomas Henrichs im Ministerium der Justiz die Aufgaben des Leiters der Zentralabteilung wahr. Seit 1. August 2020 ist er Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz.
Der Verfassungsgerichtshof besteht aus dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts als Vorsitzendem, aus drei weiteren Berufsrichtern und aus fünf weiteren Mitgliedern, die nicht die Befähigung zum Richteramt haben müssen (ordentliche Mitglieder). Ferner gehören ihm der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts als Vertreter des Vorsitzenden, drei weitere Berufsrichter sowie fünf weitere Mitglieder, die nicht die Befähigung zum Richteramt haben müssen, als Vertreter der ordentlichen Mitglieder an (stellvertretende Mitglieder).
Er ist das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz. Seit seiner Gründung im Jahre 1947 wacht er als „Hüter der Verfassung“ darüber, dass diese von Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz eingehalten wird. Alle staatlichen Stellen sind zur Beachtung der Landesverfassung verpflichtet. Im Streitfall entscheidet der Verfassungsgerichtshof letztverbindlich. Er hat seinen Sitz in Koblenz.
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