
Foto: über dts Nachrichtenagentur
Der sogenannte sächsische Munitionsskandal beschäftigt erneut die Justiz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen Polizeibeamten und Schießtrainer teilweise aufgehoben. Nun muss das Landgericht Dresden einen Teil der Vorwürfe erneut prüfen.
Der Beamte des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) des Landeskriminalamtes Sachsen war wegen veruntreuender Unterschlagung in Tateinheit mit Bestechlichkeit zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Hintergrund ist ein Schießtraining aus dem Jahr 2018. Ein Kommandoführer und der Schießtrainer hatten die Veranstaltung bei einem privaten Schießausbilder in Mecklenburg-Vorpommern organisiert. Dabei soll der Schießtrainer dem Ausbilder heimlich 7000 Schuss dienstliche Munition als Bezahlung überlassen haben.
Das Landgericht Dresden hatte den Mann jedoch nicht wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Es wertete den Transport der Munition als dienstlich veranlasst. Genau hier sieht der Bundesgerichtshof einen Rechtsfehler. Die heimliche Übergabe der Munition an den privaten Ausbilder sei keine dienstliche Tätigkeit gewesen. Die waffenrechtlichen Vorwürfe müssen deshalb in einem zweiten Verfahren vor dem Landgericht neu geprüft werden.
Die Revisionen der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Freisprüche eines Kommandoführers und eines weiteren Einsatzbeamten blieben dagegen ohne Erfolg. Auch die Revision des bereits verurteilten Schießtrainers wurde im Übrigen verworfen.
Die Entscheidung erging am 26. August 2026 unter dem Aktenzeichen 5 StR 401/25. (red/dts Nachrichtenagentur)
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