Freitag, 26. April 2024

Mindestbußgeld für Maskenverweigerer 50 Euro – Großveranstaltungsverbot wird bis Ende 2020 verlängert

27. August 2020 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Fahrgäste mit Mund-Nasen-Schutz

Foto: über dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen bis Ende des Jahres geeinigt. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstagnachmittag nach einer Schaltkonferenz mit den Regierungschefs der Bundesländer mit.

Dabei geht es demnach um Veranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung nicht möglich ist und Hygieneregeln nicht eingehalten werden können. Eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staats- und Senatskanzleien soll unterdessen einen Vorschlag erarbeiten, wie mit Zuschauern bei Sportveranstaltungen umgegangen werden soll. Was die Weihnachtsmärkte betrifft, wurde eine Entscheidung vertagt.

Bei der Diskussion über die Einführung eines bundesweiten Mindestbußgelds für Verstöße gegen die Maskenpflicht erzielten die Regierungschefs ebenfalls eine Einigung. Die Höhe soll mindestens 50 Euro betragen. Lediglich Sachsen-Anhalt werde den Beschluss nicht umsetzen, so Merkel.

Wie erwartet einigten sich Bund und Länder auch auf eine Mindest-Quarantäne von fünf Tagen für alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Erst ab diesem Zeitpunkt soll die eigentlich 14-tägige Quarantäne mit der Vorlage eines negativen Tests beendet werden können. Die neue Regelung soll laut Merkel ab Oktober gelten.

Für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten sollen zudem ab dem 15. September keine kostenlosen Corona-Tests mehr angeboten werden. Für Personen, die eine „vermeidbare Reise“ in Risikogebiete antreten, soll keine Kompensation des Verdienstausfalls mehr möglich möglich sein. (dts Nachrichtenagentur)

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen