
Bundeswehr-Kaserne (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Berlin – Deutsche Städte und Gemeinden haben mehr als zwölf Millionen Euro an Planungskosten für die zivile Nutzung ehemaliger Militärflächen ausgegeben, die nun doch die Bundeswehr beansprucht.
Ein Recht auf Entschädigung gibt es nicht und die tatsächlichen Gesamtkosten dürften noch deutlich höher sein, wie eine Recherche des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ mit elf Partnermedien ergab.
Sie fragten alle Kommunen in Deutschland nach Informationen über die 200 Liegenschaften, die der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) gehören und von einer militärischen in eine zivile Nutzung umgewandelt werden sollten – bis das Verteidigungsministerium im Herbst 2025 diese „Konversion“ stoppte. Viele Gemeinden gaben an, schon Geld investiert zu haben, wollten aber die genaue Summe nicht nennen.
Die Kommunen zeigten sich in ihren Antworten überrascht bis überrumpelt vom Vorgehen der Bima. Oft standen die Städte und Gemeinden schon sehr kurz vor der Vertragsunterzeichnung mit dem Bund. Neue Stadtquartiere, Gewerbegebiete oder Standorte für Schulen und Feuerwehren sollten entstehen.
Im bayerischen Regensburg zum Beispiel sollte auf dem Gelände der früheren Prinz-Leopold-Kaserne eine Grundschule mit Hort und Doppel-Sporthalle errichtet werden. Nun will die Bundeswehr das frühere Armeelogistik-Gelände erneut nutzen. Die Stadt musste umplanen. 2,5 Millionen Euro an Mehrkosten stehen zu Buche.
Ein anderer Fall spielt in Schleswig-Holstein: Dort wird die Bundeswehr einen ehemaligen Fliegerhorst in der Gemeinde Leck nicht wie geplant verlassen. Durch das Moratorium sind geplante Projekte in der Schwebe. Im schlimmsten Fall „könnte ein Verlust von zwei bis drei Millionen Euro realistisch sein“, sagte Bürgermeister Andreas Deidert.
Es gebe „keinen rechtlichen Anknüpfungspunkt für Entschädigungsleistungen“, teilte das Bundesverteidigungsministerium dem RND mit. Eine Bima-Sprecherin sagte dem RND, Verkaufsverhandlungen hätten „immer unter dem Vorbehalt eines möglicherweise nochmals entstehenden Bundesbedarfs“ gestanden.
Auch Landes- und Bundesmittel aus verschiedenen Förderprogrammen trifft der Stopp der zivilen Nutzung. So sind an verschiedenen Orten Planungen aus der Städtebauförderung des Bundes kofinanziert worden – bis zu 80 Prozent der Kosten. Zurzeit prüft die Bundeswehr alle vom Moratorium betroffenen Liegenschaften „im Rahmen eines strukturierten Verfahrens“. Laut Bima kann ein „genauer Zeitpunkt für den Abschluss der Prüfungen derzeit nicht angegeben werden“. (dts Nachrichtenagentur)
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