
In Schulbussen gilt strengste Maskenpflicht.
Symbolbild: dts Nachrichtenagentur
SÜW – Die Schülerbeförderung auf einigen „Schwerpunktstrecken“ zu Schulen im Landkreis Südliche Weinstraße wird sich verbessern. Das teilte die Kreisverwaltung recht optimistisch mit.
Dank der Initiative des Landkreistags hat die Landesregierung im Gespräch mit den Kommunen zugesagt, den Schulträgern landesweit zusätzliche Busse zu vermitteln und diese zu 90 Prozent zu finanzieren.
Zum Schulstart vergangene Woche standen zunächst nicht mehr Fahrzeuge zur Verfügung, da zur Hauptverkehrszeit, also wenn alle Schüler gleichzeitig in die Schule müssen, alle Busse und Busfahrer bereits im Einsatz waren. Der Einsatz von zusätzlichen Bussen und Busfahrern für jede Schülerverbindung wäre für den Landkreis alleine finanziell nicht leistbar. Als Orientierung für einen förderfähigen Einsatz zusätzlicher Busse möchte das Land die Auslastung von 100 Prozent Sitzplätzen und 30 Prozent der Stehplätze (im Solobus ca. 15 stehende Fahrgäste). Deshalb begrüßt Landrat Dietmar Seefeldt die „Einsicht des Landes“.
„Gerade in Corona-Zeiten ist es nicht zu verantworten, dass wir einerseits in den Schulen um Einhaltung der Abstandsregeln bitten, auf dem Weg dorthin die Schülerinnen und Schüler aber bei einigen Fahrten gedrängt in Bussen stehen müssen. Dieses Thema alleine den Kommunen in ihrer Zuständigkeit für die Schülerbeförderung zu überlassen, wäre seitens des Landes unverantwortlich gewesen. Dass das Land nun eine Mitverantwortung für die Lösung dieser Aufgabe übernimmt, war überfällig“, betont Seefeldt.
Die Linien werden seit Schulbeginn nach ihrer Frequentierung überprüft. Nach Rücksprache mit den Busunternehmen und den Verkehrsplanern des VRN wird dann darüber entschieden, wo die zusätzlichen Busse zum Einsatz kommen werden.
„Wir wollen schnellstmöglich dafür sorgen, dass sich die Schulbussituation bei einigen Schulverstärkerfahrten verbessert“, so der Landrat. „Zudem müssen auch weitere Maßnahmen, die zur Entzerrung in den Bussen beitragen, gemeinsam mit den Schulen und dem Bildungsministerium geprüft werden. Beispielsweise, dass klassenweise der Beginn nicht auf die erste Schulstunde, sondern auf die zweite Schulstunde verlegt wird. Damit bietet sich die Möglichkeit, die Schülermenge auf weitere Busse zu verteilen und so die Situation bei der Schülerbeförderung deutlich zu verbessern“.
Der Landkreis macht aber auch nochmals deutlich, dass für den Schülerverkehr die Regelungen der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gelten. Da der Mindestabstand von 1,5 Metern in Bus und Bahn, je nach Verkehrsaufkommen, nicht umsetzbar ist, gibt es eine Ausnahme der Abstandsregelung. Daher gilt in Bus und Bahn während der gesamten Fahrt sowie während des Aufenthalts an Haltestellen und Bahnsteigen die Maskenpflicht.
Schülern, die keine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung tragen, darf zwar die Bus- oder Bahnfahrt nicht verweigert werden, allerdings darf der Busfahrer im Bedarfsfall das Ordnungsamt beziehungsweise die Polizei einschalten. Darüber hinaus ist das Busunternehmen nach den geltenden Beförderungsbedingungen berechtigt, Fahrgäste von der Beförderung auszuschließen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen.
„Wir appellieren zusätzlich an das Verantwortungsbewusstsein und die Solidarität der Schülerinnen und Schüler, die geltenden Hygieneregeln einzuhalten. In Bus und Bahn weisen die Unternehmen zudem mit Plakaten und Seitenscheibenaufklebern auf die im Nahverkehr geltenden Hygieneregeln hin“ erläutert der Landrat.
Das Ordnungsamt führt stichprobenartige Kontrollen durch. Sollten vermehrt Regelverstöße bekannt werden, so werden das Ordnungsamt und die Polizei, informiert und um verstärkte Kontrollen gebeten.
Die Fahrpläne der Busse können in der myVRN App sowie auf der Webseite https://www.vrn.de/ eingesehen werden.
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