Münster – Bayerns Polizei soll mehr Befugnisse bekommen, um Verbrechen zu verhindern – und der Landesinnenminister wehrt sich gegen Vorwürfe, damit die Bürgerrechte einzuschränken.
Sogar das Bundesverfassungsgericht sieht er auf seiner Seite. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat der „Süddeutschen Zeitung“ seine Pläne verteidigt, die Befugnisse der Polizei in Bayern deutlich auszuweiten.
Kritikern warf er vor, gezielt falsche Informationen zu verbreiten und eine „Gespensterdebatte“ zu führen. Bayerns Polizeigesetz galt schon bisher als das schärfste bundesweit.
Ein Gesetzentwurf der Landesregierung sieht Änderungen vor, die auch deswegen bundesweit Beachtung gefunden haben, weil Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angekündigt hat, das bayerische Gesetz demnächst als Vorbild für ein neues Musterpolizeigesetz hernehmen zu wollen, das sich dann auch an die übrigen 15 Bundesländer richten soll.
Zur Verhinderung von Terroranschlägen überwacht die Polizei bundesweit schon heute Hunderte sogenannter Gefährder.
Dies sind Islamisten, die oft noch keine Straftat begangen haben und von denen auch noch keine konkrete Gefahr ausgeht. Deshalb akzeptiert das Bundesverfassungsgericht ihre Überwachung nur unter engen Voraussetzungen.
Nach den CSU-Plänen soll dies nun in weiteren Kriminalitätsbereichen möglich werden. Darum geht es im Kern. Der Terrorismus sei nicht die einzige Bedrohung, vor der man die Menschen schützen müsse, sagte Herrmann der „Süddeutschen Zeitung“.
Zum Schutz von Rechtsgütern wie Leib, Leben oder der sexuellen Selbstbestimmung solle die Polizei – analog zur Terrorbekämpfung – „bereits dann eingreifen können, wenn eine Gefahr erst zu entstehen droht“.
Mit Blick auf die Karlsruher Richter, die sein geplantes Gesetz überprüfen dürften, sagte er: „Es wäre pervers, wenn das Bundesverfassungsgericht Leib und Leben nur vor Terroristen schützen wollte und vor Angriffen von anderen nicht.“
Eine Reihe von Bundesländern regeln derzeit die Befugnisse ihrer Polizei neu. Teils reagieren sie damit auf neue Datenschutz-Vorgaben.
Teils reagieren sie auf neue Bedrohungsszenarien des islamistischen Terrorismus, etwa wenn in Bayern geplant wird, künftig Sprengmittel wie Handgranaten einzusetzen, um Fahrzeuge stoppen zu können, die als Waffen verwendet werden wie bei den Anschlägen in Nizza oder auf dem Berliner Weihnachtsmarkt.
Baden-Württemberg hat zuletzt schon ein neues Polizeigesetz beschlossen. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und Bremen diskutieren gerade Gesetzentwürfe. Polizei ist Ländersache, Empfehlungen des Bundesinnenministers sind deshalb nicht bindend.
Ein sogenanntes Musterpolizeigesetz, wie es Seehofer ausarbeiten will, würde deshalb rechtlich nur eine Diskussionsgrundlage bilden.
Politisch würde es aber den Druck auf Länder erhöhen, ihre Polizei-Befugnisse nach bayerischem Vorbild zu erweitern, etwa um das Hacken von Handys, die sogenannte intelligente Videoüberwachung oder die elektronische Fußfessel für gefährliche Personen.
Die CSU-Regierung in München will ihren Gesetzentwurf am 15. Mai zur abschließenden Abstimmung im Landtag vorlegen. Für die Tage davor haben SPD, Grüne, FDP und weitere Gruppen zu Protesten aufgerufen. (dts Nachrichtenagentur)
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