
Wenn es für Kinder von der Kita in die Grundschule geht, sollen sie künftig trotzdem weiter ganztagsbetreut werden.
Quelle: Stadt Landau
Landau. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat ein neues Gesetz zur Ganztagsförderung von Grundschulkindern auf den Weg gebracht.
Die Neuerungen sollen noch in diesem Monat in beiden Gremien verabschiedet werden. Die Einigung sieht vor, dass sich der Bund mit bis zu 3,5 Milliarden Euro jährlich an den Investitionskosten sowie mit einem jährlich anwachsenden Betrag an den Betriebskosten für Grundschulen und Horte beteiligt.
Damit soll ein Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf Ganztagsbetreuung schrittweise ab dem Schuljahr 2026/2027 umgesetzt werden – eine langjährige familienpolitische Forderung auch von Landaus OB Thomas Hirsch, zugleich stellvertretender Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Städtetags.
„Ich begrüße ausdrücklich, dass der Weg für einen Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf Ganztagsbetreuung nun frei ist“, sagt der Stadtchef in einer ersten Reaktion. „Denn diese Problematik beschäftigt uns in unserer täglichen Jugendarbeit schon länger: Kinder werden in der Kita ganztagsbetreut; wenn dann die Grundschulzeit anbricht, stehen Familien plötzlich vor einem Betreuungsproblem. Die Ganztagsbetreuung nicht nur der Kleinsten, sondern auch von Grundschulkindern ist ein wichtiger Baustein für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“
Hirsch, nicht nur Jugend-, sondern auch Finanzdezernent, macht aber auch deutlich: „Zwar bieten wir solche Betreuungssituationen in unseren Horten und betreuenden Grundschulen in Landau schon an, jedoch müssen diese noch ausgebaut werden. Die Umsetzung des neuen Rechtsanspruchs stellt angesichts des Fachkräftemangels, der notwendigen baulichen Maßnahmen an den Schulen und den damit verbundenen immensen Kosten jedoch eine große Herausforderung dar.
In Landau als Stadt, der für die kommenden Jahre weiter ein Bevölkerungswachstum vorausgesagt wird, kommt dazu dann noch die dringende Notwendigkeit, neuen Wohnraum für zusätzliche Fachkräfte zu schaffen. Die Kommunen dürfen mit dieser Herausforderung nicht alleine gelassen werden.“

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