
Foto (Archiv): KV GER/mda
Kreis Germersheim – Noch bis zum 15. März 2024 können Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2024/2025 in den Klassenstufen 5 bis 13 an den allgemeinbildenden Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, sowie an der Berufsbildenden Schule Germersheim/Wörth (bestimmte Bildungsgänge: Berufsfachschule I und II, Höhere Berufsfachschule I und II, Wirtschaftsgymnasium) gestellt werden.
Darauf weist die Kreisverwaltung Germersheim hin. Die Anträge wurden über die Schulen verteilt und müssen fristgerecht (bis zum 15. März 2024) und mit den entsprechenden Unterlagen bei der Kreisverwaltung Germersheim eingegangen sein. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur in seltenen Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit soll nur gestellt werden, wenn das Einkommen die vorgegebenen Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, ist die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe) möglich. Hierzu werden die benötigten Zugangsdaten über die Schulen im Mai verteilt.
Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.

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