Donnerstag, 09. Mai 2024

Unentgeltliche Schulbuchausleihe – Antrag bis 15. März 2024 stellen

23. Januar 2024 | Kategorie: Kreis Germersheim
Schulbücher auf einem Stapel

Foto (Archiv): KV GER/mda

Kreis Germersheim – Die Antragstellung für die unentgeltliche Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024/2025 bis spätestens 15.03.2024 möglich.

Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder in den Berufsbildenden Schulen (die Berufsfachschule I und II, die Höhere Berufsfachschule, das Wirtschaftsgymnasium) besuchen, können an der Schulbuchausleihe teilnehmen.

Für folgende Schulen organisiert die Kreisverwaltung Germersheim die Schulbuchausleihe:

  • Realschule plus in Lingenfeld
  • Geschwister-Scholl-Realschule plus in Germersheim
  • Richard-von-Weizsäcker-Realschule plus in Germersheim
  • Goethe-Gymnasium in Germersheim
  • Berufsbildende Schule in Germersheim
  • Realschule plus in Bellheim
  • Integrierte Gesamtschule in Rülzheim
  • Integrierte Gesamtschule in Rheinzabern
  • Integrierte Gesamtschule in Kandel
  • Realschule plus in Kandel
  • Carl-Benz-Gesamtschule in Wörth
  • Europa-Gymnasium in Wörth
  • Berufsbildende Schule in Wörth

Es gibt zwei Arten der Ausleihe, die unentgeltliche (Lernmittelfreiheit) und die entgeltliche (Ausleihe gegen Gebühr).

Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe):

Seit Dezember 2023 werden über die Schulen die Anträge für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) verteilt. Die Anträge können bis spätestens 15.03.2024 bei der Kreisverwaltung Germersheim eingereicht werden. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur in seltenen Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit soll nur gestellt werden, wenn das Einkommen im Jahr die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Bei Schülern, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern leben, beträgt die Einkommensgrenze bei

  • einem Kind    26.500 Euro
  • zwei Kindern  30.250 Euro
  • drei Kindern   34.000 Euro
  • vier Kindern   37.750 Euro
  • 3.750 Euro je weiteres Kind.

Bei Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze bei

  • einem Kind    22.750 Euro
  • zwei Kindern  26.500 Euro
  • drei Kindern   30.250 Euro
  • vier Kindern   34.000 Euro
  • 3.750 Euro je weiteres Kind.

Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, ist die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe) möglich. Hierzu werden die benötigten Zugangsdaten über die Schulen im Mai verteilt.

Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.

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