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Im März unter dem digitalen Hammer: Stadtverwaltung Landau führt zum zweiten Mal Online-Versteigerung von Fundsachen durch

26. Januar 2018 | Kategorie: Landau
3, 2, 1, meins! Die Leiterin des Landauer Bürgerbüros, Angelina Wind, inmitten der rund 200 Fundsachen, die im März dieses Jahres unter den digitalen Hammer kommen sollen. Foto: ld

3, 2, 1, meins! Die Leiterin des Landauer Bürgerbüros, Angelina Wind, inmitten der rund 200 Fundsachen, die im März dieses Jahres unter den digitalen Hammer kommen sollen.
Foto: ld

Landau. Jedes Jahr werden im Bürgerbüro der Stadt Landau rund 800 Fundsachen abgegeben – Schmuck, Handys, Kleidung und vieles mehr.

Die meisten Gegenstände werden von ihren rechtmäßigen Besitzern wieder abgeholt. Was jedoch länger als sechs Monate liegt, kommt unter den Hammer. Im vergangenen Jahr versteigerte das Bürgerbüro Fundsachen erstmals online. Aufgrund der großen Resonanz findet vom 5. bis zum 17. März dieses Jahres die nächste Online-Versteigerung statt.

„Wir haben sehr gute Erfahrungen mit der digitalen Versteigerung gemacht“, fasst Angelina Wind, Leiterin des Bürgerbüros zusammen. „Die erste Versteigerung war ein Testballon, bei dem nur eine Auswahl an Gegenständen angeboten wurde. Aufgrund des großen Interesses kommen dieses Mal alle Fundsachen unter den Hammer, die nicht wieder abgeholt bzw. vom Finder nicht eingefordert wurden – insgesamt mehr als 200 Stück“, so Wind. Dazu gehören Uhren, Halsketten, Armbänder, Ringe, Handys, Schuhe, diverse Kleidungsstücke, Werkzeug, Taschen, Rucksäcke, Koffer, Fahrradhelme und Kinderspielzeug.

Die Versteigerung auf www.landau.de/fundsachenversteigerung beginnt am Montag, 5. März, um 9 Uhr und endet am Samstag, 17. März, um 11 Uhr. Die Online-Auktion erfolgt, anders als beispielsweise bei Ebay, nicht nach dem Prinzip des Höchstbietenden, sondern in Form einer Rückwärtsversteigerung.

Diese startet mit einem Anfangspreis, der sich in regelmäßigen Abständen verringert, bis der Mindestpreis erreicht ist. Bieter können entweder sofort beim aktuellen Preis zuschlagen oder einen niedrigerer Preis hinterlegen, bei dem sie dann den Zuschlag erhalten, sollte niemand sonst vorher zu einem höheren Preis den Kauf tätigen.

Alle zu versteigerten Gegenständen sind gebraucht und können daher Mängel aufweisen. Garantie und Umtauschrecht bestehen nicht.

Allerdings haben die Bürger ab Beginn der Versteigerung die Möglichkeit, sich die Fundstücke vor Ort im Bürgerbüro anzuschauen. Ersteigerte Gegenstände können nach Erhalt des Zuschlags im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.

Bezahlt werden kann bar oder mit EC-Karte.

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