Samstag, 04. Mai 2024

Illegaler Welpenhandel in Speyer

18. März 2022 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer

Symbolbild von Petra Šolajová auf Pixabay

Speyer – Am Mittwoch (16.03.2022) wollte ein 45-jähriger Mann bei einem 20-Jährigen Speyerer einen Zwergpudelwelpen kaufen.

Der Welpe war über eine Kleinanzeige online angeboten worden. Da der Verkäufer bei der Übergabe jedoch keinerlei Papiere zu dem Welpen hatte, wurde der Käufer misstrauisch und informierte die Polizei.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) vollstreckten Polizeikräfte einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 20-Jährigen. Dort wurden dann zwei weitere Welpen, Bargeld, das Mobiltelefon des 20-Jährigen, Kaufverträge, zwei vermutlich gefälschte Internationale Impfausweise und der zweijährige Hund des 20-Jährigen (wegen fehlendem Impfschutz) sichergestellt.

Der 20-Jährige wurde erkennungsdienstlich behandelt. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und Verstoßes gegen das Tiergesundheitsgesetz ermittelt. Es droht ihm eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegen.

Die Polizei rät:

Beachten Sie bitte auch die Tipps Ihrer Polizei sich vor Betrug bei dubiosen Welpenverkäufer zu schützen:

–  Vorsicht bei Angeboten in Onlineportalen, Kleinanzeigen, Tageszeitungen.

–  Keine Hunde an zwielichtigen Orten wie Autobahnraststätten, Hinterhöfen oder ähnlichen Orten kaufen.

 – Den Kaufvertrag sollte man eingehend prüfen und/oder ihn fachmännisch prüfen lassen, gerade wenn Vorab Zahlungen geleistet werden sollen.

 – Die Personalien der Verkäufer sollten anhand eines Personaldokuments notiert oder abfotografiert werden.

 – Käufer von Tieren sollten genau auf das Aussehen und Verhalten des Welpen achten und bestenfalls das Muttertier gesehen haben.

– Die Hunde dürfen erst im Alter von mindestens 8 Wochen abgegeben werden. Hunde, die aus dem EU-Ausland zum Handel nach Deutschland gebracht werden, müssen mindestens 15 Wochen alt sein.

–  Vor dem Kauf des Tiers sollte man den Hund einem Tierarzt vorstellen oder sich Kopien tierärztlicher Atteste geben lassen.

–  Man sollte auf notwendige Gesundheitsmaßnahmen wie Impfungen, aktuellen EU-Heimtierausweis, Chippen des Welpen und rassespezifische Voruntersuchungen achten (Herz, HD, Röntgen, ggfls. MRT etc.).

 –  Melden Sie unseriöse  Züchter, illegale Händler oder Vermittler beim Veterinäramt, der obersten Veterinärbehörde des jeweiligen Bundeslandes (i.d.R. das Landwirtschaftsministerium) oder der Polizei.

Weitere Informationen gibt es auf: https://s.rlp.de/zx1rR oder der Seite www.polizei-beratung.de. Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, erstatten Sie Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle.

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen