Donnerstag, 09. Mai 2024

„Hodenvorschrift“ für Polizeitauglichkeit soll abgeschafft werden

31. Dezember 2018 | Kategorie: Politik

Sujetbild: dts Nachrichtenagentur

Berlin- Männer, die nicht alle männlichen Geschlechtsorgane haben, sollen zukünftig trotzdem bei der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt arbeiten können.

Dafür wollen die Innenminister von Bund und Ländern demnächst sorgen, indem sie eine Vorschrift abschaffen, die das derzeit verhindert.

Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Es geht um die „Polizeidienstvorschrift 300“, die die körperlichen Voraussetzungen für den Dienst bei Bundespolizeibehörden regelt.

Darin ist bislang unter anderem festgelegt, dass der „Verlust oder ein diesem gleichzusetzender Schwund beider Hoden“ die Tauglichkeit für den Polizeidienst grundsätzlich ausschließt.

Zudem muss laut Vorschrift bei Bewerbern und Bewerberinnen das männliche bzw. weibliche „Hormonsystem intakt sein“. Variationen der Geschlechtsentwicklung, zum Beispiel bei trans- und intersexuellen Menschen, sind in der Vorschrift nicht vorgesehen.

Diese Kriterien sollen nun wegfallen. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur Überarbeitung der Vorschrift hat, so das Innenministerium, ihre Arbeit im November 2018 abgeschlossen, der Bericht der Gruppe soll im Frühjahr gebilligt werden.

Anschließend soll die Vorschriftenkommission mit einer Überarbeitung der Vorschrift beauftragt werden, heißt es in der Antwort auf die Anfrage.

Jens Brandenburg, Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Themen von Schwulen, Lesben, Bi-, Trans- und Intersexuellen (LSBTI), nannte die geplante Änderung in den Funke-Zeitungen ein „gutes Signal für alle trans- und intergeschlechtlichen Menschen, die im Polizeidienst für unser Land arbeiten wollen“.

Gute Polizeiarbeit hänge „weder von Geschlechtsteilen, noch von einem geschlechtsspezifischen Hormonsystem ab.“ Es sei gut, dass die Innenminister diesen „Unsinn“ erkannt hätten.

Nun müsse die Streichung der Kriterien schnell umgesetzt werden. Auch Benjamin Strasser, der für die FDP im Innenausschuss sitzt, nannte es begrüßenswert, dass „diskriminierende Restriktionen“ nun entfernt würden. (dts Nachrichtenagentur) 

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3 Kommentare auf "„Hodenvorschrift“ für Polizeitauglichkeit soll abgeschafft werden"

  1. Meßlatte sagt:

    Das ist ganz sicher eine der wichtigsten und vordringlichsten Aufgaben, deren sich unsere Inneminister hingeben müssen. Mir ist wohl überhaupt nichts zu Ohren bzw. zu lesen gekommen, welcher Innenminister sich konkret für diese Aufgabenlösungen denn einsetzt. Wohl ist es wieder so, dass irgendein Speziallobbyist mit Zuhilfenahme der Presse und Medien diese Thema in die Welt rausposaunt und die Veröffentlicher solcher Nachrichten einfach folgen. Mein Gott zum Teufel nochmal, haben wir denn keine wichtigeren Aufgaben zu lösen, als alle möglichen Menschengestalten für den Öffentlichen Dienst auf diese Weise vorzubreiten? Es fängt natürlich auch schon damit an, aus einer Vielzahl von Nachrichten genau diesen hier herauszusuchen, der auch hier veröffentlicht wird. Gibts ein Auftraggeber?

  2. Familienvater sagt:

    Wenn schon die „Obertanen“ (Karl Kraus) der AM im übertragenen Sinn ihre Kronjuwelen und in vielen Fällen auch die kleinen Untertanen statt den Helm zum Gebet, das Hirn mit dem Parteieintritt bei (…) der AM abgaben, können auch bei der Polizei Menschen, die ihr Geschlecht nicht kennen, beheimatet sein.
    Für den Heimat-Horst gilt der bekannte Werbespruch: „Auch der Eunuch der hodenlose, trägt von Frey die Lodenhose“!