Heizungsbeihilfe für den nächsten Winter für den Landkreis Germersheim

10. September 2013 | Kategorie: Kreis Germersheim

Der Winter naht, die Heizkosten sind teuer. Im Landkreis Germersheim gibt es Beihilfe für Erwerbslose.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Der Fachbereich Soziale Hilfen der Kreisverwaltung Germersheim informiert, dass die Heizungsbeihilfe für die Bevorratung von Heizmaterial für die Heizperiode 2013/2014 für den Landkreis Germersheim wie folgt festgesetzt ist:

 

Haushaltsgröße Feste Brennstoffe Heizöl Flüssiggas
Euro
1 Person 475 1.020 785
2 Personen 545 1.210 990
3 Personen 680 1.540 1.230
4 Personen 750 1.725 1.315
5 Personen 815 1.815 1.450
6 Personen 850 1.880 1.535
7 Personen 885 1.970 1.565
8 Personen 985 2.150 1.675
9 Personen 1.090 2.315 1.900
10 Personen 1.190 2.580 2.125
Untermietverhältnis 355 780 625

Die Heizungsbeihilfen sind für die Heizperiode vom 1.10.2013 bis 30.4.2014 vorgesehen. Die festgestellten angemessenen Aufwendungen werden im Monat der Anschaffung bzw. Fälligkeit als Bedarf berücksichtigt.

Heizungsbeihilfe können nur Personen erhalten, die nicht erwerbsfähig sind und deswegen keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.

Anträge und Informationen gibt es bei den jeweiligen Stadt-/Verbandsgemeinden, die auch über die Anträge entscheiden. (red)

 

 

 

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