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Mainz/Ludwigshafen – Sechs Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie sieht die Friseur-Innung Vorderpfalz zahlreiche Salons durch Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfen in ihrer Existenz gefährdet.
Die Innung fordert die Landesregierung Rheinland-Pfalz auf, die Rückforderungen auszusetzen und das Verfahren neu zu bewerten. Die 2020 ausgezahlten Soforthilfen sollten kleine Betriebe und Soloselbstständige über die monatelangen Zwangsschließungen bringen. Damals galten sie als nicht rückzahlbare Zuschüsse. Später prüfte die Investitions- und Strukturbank (ISB) in vielen Fällen nachträglich, ob der damals angegebene Liquiditätsengpass tatsächlich bestand.
Wer in den Folgejahren wieder höhere Umsätze erzielte, muss nun Teile der Hilfe zurückzahlen. Die Innung kritisiert diese Praxis scharf: Viele Friseurbetriebe hätten während der Lockdowns bewusst auf Kurzarbeit verzichtet und ihre Mitarbeiter weiter voll entlohnt, um Arbeitsplätze zu erhalten.
Nach der Wiedereröffnung hätten sie durch hohen persönlichen Einsatz Umsatzrückstände aufgeholt – genau diese später erzielten Einnahmen würden nun rückwirkend gegen die damalige Notlage verrechnet. „Wer Verantwortung übernommen und alles gegeben hat, wird jetzt faktisch bestraft“, heißt es in der Mitteilung der Innung.
Der Bundesrechnungshof habe bereits 2023 klargestellt, dass die Soforthilfen als Billigkeitsleistungen gedacht waren und ein verpflichtender nachträglicher Abgleich ursprünglich nicht vorgesehen gewesen sei. Andere Bundesländer hätten bereits reagiert: In Baden-Württemberg haben Gerichte Rückforderungen wegen unklarer Formulierungen in den Bewilligungsbescheiden für rechtswidrig erklärt; dort werden Rückzahlungen vielerorts ausgesetzt oder erstattet.
In Hessen kündigte Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori im September 2025 ein Moratorium an, um Zeit für eine rechtssichere Prüfung von Erleichterungen zu gewinnen. Er sprach von einer „Frage der Gerechtigkeit“ für Handwerk und Soloselbstständige.
Die Friseur-Innung Vorderpfalz fordert von Rheinland-Pfalz: Sofortige Aussetzung weiterer Rückforderungen, Neubewertung des Verfahrens unter Berücksichtigung bundesweiter Rechtsprechung, Anerkennung des unstreitigen Liquiditätsengpasses während der staatlich angeordneten Schließungen sowie Schutz des Vertrauens in staatliche Hilfsversprechen.
Es gehe nicht um Einzelfälle von Betrug, betont die Innung, sondern um rechtstreu handelnde Betriebe, die auf die Verlässlichkeit der Hilfen vertraut hätten. Gerade vor wichtigen politischen Entscheidungen im Land sei jetzt „Führung und Fairness“ gefragt – nicht nur Verständnis in Worten. Die Mitteilung unterzeichneten Obermeisterin Corinna Stock, ihre Stellvertreterin Corinna Bengel sowie Hauptgeschäftsführer Jochen Heck.

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