Montag, 21. April 2025

Datenabruf bei Meldeämtern: Bundeswehr plant Erfassung aller 18-jährigen Männer

15. April 2025 | Kategorie: Nachrichten

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Die Bundeswehr will künftig automatisiert auf die Daten aller 18-jährigen Deutschen zuzugreifen.

Grundlage dafür ist ein neues Wehrdienstgesetz, das von der schwarz-roten Koalition geplant wird. Auch ältere Jahrgänge könnten einbezogen werden.

Wie eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ mitteilte, sollen die Daten direkt von den Einwohnermeldeämtern abgerufen werden können, sobald das neue Gesetz in Kraft tritt. Bisher übermittelten die Behörden diese Daten aktiv an die Bundeswehr, das Verfahren soll nun automatisiert werden.

Alle 18-Jährigen sollen dann einen Zugang zu einem Online-Fragebogen erhalten. Für Männer ist das Ausfüllen Pflicht, für Frauen und „Personen anderen Geschlechts“ freiwillig. Der Fragebogen wird anschließend an die Bundeswehr zurückgeschickt. Die technischen Voraussetzungen und die Verbindungen zu den Meldebehörden seien bereits vorhanden.

Zudem kündigte das Ministerium an, dass vier der insgesamt 15 Karrierecenter der Bundeswehr künftig die Aufgaben der früheren Kreiswehrersatzämter übernehmen sollen. Diese Ämter waren mit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 abgeschafft worden. Schrittweise sollen nun wieder Strukturen für die Erfassung und Überwachung von Wehrdienstleistenden aufgebaut werden. Bis 2029 sollen auch weitere Karrierecenter diese Aufgaben übernehmen.

Über das genaue Modell des neuen Wehrdienstes ist laut Ministerium noch nicht entschieden. Ziel sei es jedoch weniger, die aktive Truppe zu vergrößern, sondern die Reserve zu stärken. Nach ihrer Grundausbildung sollen die Wehrdienstleistenden der Reserve zur Verfügung stehen und so zur Landes- und Bündnisverteidigung beitragen.

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen