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Berlin – Im Bundestag soll ab Mitte Januar über ein neues Sterbehilfegesetz diskutiert werden. Dazu wird eine erste Anhörung von Experten vorbereitet, berichtet das ARD-Hauptstadtstudio.
Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagten, ihre fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten wolle noch vor der Bundestagswahl 2021 einen Gesetzentwurf im Parlament zur Abstimmung bringen.
Zur Begründung verweist Lauterbach auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar, das das Verbot gewerblicher Sterbehilfe gekippt hatte. Dadurch sei ein teilweise „rechtsfreier Raum entstanden“.
Man stimme in der Gruppe überein, „den Willen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und der freien Willensbildung derjenigen, die sterbewillig sind und die darin stabil sind und sich das gut überlegt haben, Raum zu schaffen“.
Auch die liberale Gesundheitspolitikerin Helling-Plahr sieht mit Blick auf das Urteil aus Karlsruhe dringenden Handlungsbedarf: „Wir dürfen uns als Gesetzgeber nicht mit unseren vielleicht bestehenden Moralvorstellungen über die Selbstbestimmung von Menschen setzen.
Was wir aber sehr wohl dürfen und auch tun sollten, ist abzusichern, dass eine Person auch tatsächlich selbst handelt.“ Die Gruppe bereitet, nach eigenen Angaben ein Gesetz vor, das in mehrere Rechtsbereiche eingreift, wie Strafrecht und Arzneimittelrecht.
Es gehe darum sicherzustellen, dass der Sterbewunsch reiflich überlegt sei, so Lauterbach: „Wir werden mit Fristen arbeiten, mit Beratungsgesprächen mit dem 4-Augen-Prinzip.
Es ist ganz klar, dass für solche Sterbehilfe-Aktivitäten nicht geworben werden darf, dass das nicht kommerziell angeboten werden darf.“ Die Hilfe zur Selbsttötung müsse immer freiwillig sein, sagte der Sozialdemokrat.
Auch Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt rechnet nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Konsequenzen. Ärzte seien dem Leben verpflichtet und nicht dem Tod. Dennoch sei es denkbar in der Berufsordnung der Ärzte den Satz: „Die Hilfe zur Selbsttötung ist verboten“ ersatzlos zu streichen.
„Darüber diskutieren wir aktuell noch und darüber wird auch der Ärztetag diskutieren. Wenn laut Bundesverfassungsgerichtsurteil `der Staat keine Berechtigung hat, anderen Menschen die Hilfe zur Selbsttötung zu untersagen`, dann können wir das in unserer Muster-Berufsordnung eigentlich auch nicht“, sagte Reinhardt dem ARD-Hauptstadtstudio.
Auch innerhalb der evangelischen Kirche gibt es nach dem Urteil aus Karlsruhe neue Diskussionen über die Sterbehilfe. Der Landesbischof der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover, Ralf Meister, sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, „dass wir auch darüber nachdenken sollten, ob es spezifische Ausnahmesituationen gibt, wo eine Assistenz zum Suizid auch aus Sicht der Kirche möglich sein kann“. (dts Nachrichtenagentur)

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