Berlin – Der Bundestag hat den Hilfsfonds für die Hochwasser-Opfer im Umfang von acht Milliarden Euro beschlossen.
Das Aufbauhilfegesetz sowie der Nachtragshaushalt für zusätzliche Schulden wurden am Freitag einstimmig vom Parlament beschlossen. Die Kosten für den Fluthilfefonds werden zunächst vom Bund vorgestreckt, die Länder sollen ihren Anteil erst später zahlen. Für die Rückzahlung ihres Anteils in Höhe von 3,25 Milliarden Euro haben die Länder 20 Jahre Zeit.
Die Finanzierung des Fluthilfefonds erfolgt über einen Nachtragshaushalt, die Neuverschuldung erhöht sich dadurch im Jahr 2013 auf 25,1 Milliarden Euro. In der kommenden Woche soll dann auch der Bundesrat die Hochwasser-Hilfen billigen. (dts Nachrichtenagentur)

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