
Bundestagssitzung am 06.03.2026,
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Berlin – Der Bundestag hat Änderungen an der Krankenhausreform auf den Weg gebracht. Am Freitag beschloss das Parlament mit den Stimmen der Union und SPD den entsprechenden Gesetzentwurf.
Der Gesundheitsausschuss hatte in den Beratungen 46 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen in den Entwurf aufgenommen. Diese betreffen unter anderem die Einflussmöglichkeiten der Länder bei der Ausgestaltung der Reform sowie verlängerte Umsetzungsfristen und Finanzierungsfragen.
Die Reform, die ursprünglich 2024 beschlossen wurde, soll mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung gewährleisten. Ein zentrales Element ist die Reduzierung der Leistungsgruppen von 65 auf 61, wobei Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen vorgesehen sind.
Zudem wird die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung um ein Jahr verschoben, und die geltenden Zuschläge für die Pädiatrie und Geburtshilfe werden verlängert.
Die Finanzierung des Bundesanteils am Krankenhaustransformationsfonds wird ebenfalls geändert. Der Bund plant, seinen Anteil aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zu finanzieren und die geplanten Jahrestranchen aufzustocken.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zahlreiche Änderungen am Regierungsentwurf gefordert, insbesondere im Hinblick auf sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. (dts Nachrichtenagentur)

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