Berlin – Das Kabinett verabschiedet an diesem Mittwoch das Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern des „Schwulenparagrafen“.
Aus dem 27-seitigen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichtet, geht hervor, dass die Urteile pauschal durch Gesetz aufgehoben werden.
Zuvor hatte es zwischen Union und SPD Unstimmigkeiten über das Gesetz gegeben. Jetzt haben sich das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium auf letzte Änderungen geeinigt.
Die Entschädigung beträgt laut Gesetzentwurf 3.000 Euro für jede aufgehobene Verurteilung. Je „angefangenes Jahr erlittener Freiheitsentziehung“ werden 1.500 Euro an die Opfer gezahlt. Sie können sich, wenn das Gesetz in Kraft ist, die Aufhebung ihrer Verurteilung durch eine Rehabilitierungsbescheinigung der Staatsanwaltschaft bestätigen lassen.
Den Opfern solle „der Strafmakel genommen werden, mit dem sie bisher wegen einer Verurteilung allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung leben mussten“, heißt es.
Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, hofft, dass der Bundestag das Gesetz rasch auf den Weg bringt. „Die Opfer dieses Unrechtsparagrafen haben lange darauf warten müssen“, sagte Lüders den Funke-Zeitungen.
„Damit erfährt den Betroffenen endlich Gerechtigkeit.“ Sie hätten „zeitlebens unter der Verurteilung und ihren Folgen gelitten und wollen von diesem Strafmakel endlich befreit werden“. In der Bundesrepublik wurde der Paragraf 175 im Jahr 1969 entschärft und erst 1994 abgeschafft.
Bis 1969 wurden nach Schätzungen rund 50.000 Männer zu Haftstrafen verurteilt. Danach wurden 3.500 Männer eingesperrt.
In der DDR galt der „Schwulenparagraf“ bis 1968. Wie viele Männer im Gefängnis saßen, ist unklar. Urteile aus der Zeit des Nationalsozialismus wurden 2002 aufgehoben, Urteile aus der Zeit nach dem 8. Mai 1945 bisher nicht. (dts Nachrichtenagentur)
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