
Bundesrat.
Foto: dts Nachrichtenagentur
Der Bundesrat hat den Weg für die teilweise Cannabis-Legalisierung freigemacht. Ein Antrag auf Übersendung in den Vermittlungsausschuss, der das Vorhaben erheblich verzögert hätte, fand am Freitag keine Mehrheit.
Zuvor hatte es einen für den Bundesrat ungewöhnlich emotionale Debatte gegeben. „Am Ende wird dies Menschenleben kosten“, sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU), der aber gleichzeitig ankündigte, dass sich sein Land aus „Koalitionsgründen“ enthalten werde. Das neue Gesetz öffne die Tür zu einer grundlegend neuen Drogenpolitik, die Schwelle zur Enttabuisierung weiterer psychoaktiver Stoffe sinke.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte, jeder Tag, an dem das Gesetz später in Kraft trete, sei ein guter Tag, er könne aus persönlichen Gründen nicht zustimmen, auch wenn das für Ärger in seiner Koalition sorge. Wegen Uneinheitlichkeit war die Stimme aus Sachsen deswegen am Ende ungültig.
Der Bundesrat hatte über das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung nicht zu entscheiden, hätte aber den Vermittlungsausschuss anrufen können. Das hätte das Vorhaben erheblich verzögert. CDU-Chef Friedrich Merz hat bereits angekündigt, nach einer etwaigen Regierungsübernahme die Legalisierung wieder rückgängig machen zu wollen.
Richterbund erwartet Überlastung der Justiz
Der Deutsche Richterbund (DRB) fürchtet indes eine Überlastung der Justiz. Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Die Ampel-Koalition lässt mit dem Cannabisgesetz ein Bürokratiemonster von der Kette, das Justiz, Polizei und Ordnungsbehörden mühsam wieder einfangen müssen.“ Mit dem Gesetz würden Dutzende neue Ordnungswidrigkeiten eingeführt, die nach Einsprüchen gegen Bußgelder vielfach vor den Gerichten landeten, so Rebehn.
Der Richterbund-Chef fügte hinzu: „Das Gesetz ist gespickt mit zahlreichen Auflagen für den Anbau von Cannabis und mit aufwendig zu kontrollierenden Abstandsregeln, Konsumverbotszonen oder Konsumverbotszeiten. Die Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichte dürften mit einer Flut von Zweifels- und Streitfragen konfrontiert werden“, beklagte Rebehn.
Die Teilfreigabe von Cannabis werde demgegenüber nur marginale Entlastungseffekte für die Strafjustiz haben, weil die einfach gelagerten Strafverfahren wegen Besitzes geringer Mengen zum Eigenkonsum bereits heute zumeist schlank und standardisiert eingestellt würden. „Allein die Amnestie-Regelung des Cannabisgesetzes führt dazu, dass bundesweit mehr als 200.000 Strafakten nochmals überprüft werden müssen, was die Strafjustiz über Wochen und Monate von anderen Aufgaben abhält“, so der Bundesgeschäftsführer des DRB.
(dts Nachrichtenagentur)
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