
Symbolbild: Stefan Schweihofer / Pixabay
Das Bundeskabinett hat eine umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Die gesetzlichen Grundlagen für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sollen damit grundlegend überarbeitet werden.
Bundesministerin Nina Warken, die auch für die Nachrichtendienste zuständig ist, begründet die Reform mit zunehmenden Bedrohungen durch Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und andere sogenannte hybride Angriffe. Die Nachrichtendienste sollen mehr Befugnisse und technische Möglichkeiten bekommen, um auf solche Bedrohungen reagieren zu können. Gleichzeitig soll die Kontrolle über die Dienste ausgebaut werden.
Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sieht angesichts von Spionage, Cyberangriffen und verdeckten Aktionen ausländischer Staaten einen Bedarf für neue Befugnisse.
Mehr Möglichkeiten für technische Aufklärung
Der Gesetzentwurf erweitert die Möglichkeiten von BND und BfV, Informationen zu beschaffen. Dabei geht es unter anderem um den Zugriff auf IT-Systeme. Je nachdem, wie stark dabei in die Privatsphäre eingegriffen wird, sollen unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Die Regelungen reichen von weniger weitgehenden Maßnahmen bis hin zum Zugriff auf private Mobiltelefone.
Auch der BND soll Daten künftig länger speichern dürfen, ohne sie vorher vollständig auszuwerten. Inhaltsdaten könnten bis zu sechs Monate, Metadaten bis zu zwölf Monate gespeichert werden. Dadurch soll der BND auch später noch auf bereits erhobene Informationen zurückgreifen können, etwa bei Anschlägen oder politischen Krisen.
Mehr Möglichkeiten für Datenanalyse und KI
Die Nachrichtendienste sollen Daten künftig einfacher auswerten und weiterverarbeiten können. Der Gesetzentwurf schafft dafür unter anderem rechtliche Grundlagen für den Einsatz künstlicher Intelligenz und den biometrischen Abgleich von Bildern.
Auch die Weitergabe von Informationen an andere Behörden und bestimmte private Stellen soll erleichtert werden. Für den BND soll zudem die Übermittlung von Daten an die Bundeswehr einfacher werden.
BND soll auch aktiv gegen Bedrohungen vorgehen können
Neu sind außerdem sogenannte aktive Maßnahmen. Der BND soll grundsätzlich weiterhin Informationen sammeln. Entdeckt er dabei eine konkrete Gefahr, soll er aber unter bestimmten Voraussetzungen auch aktiv dagegen vorgehen können.
Das kann beispielsweise bedeuten, Daten von Opfern aus den IT-Systemen von Hackergruppen zu löschen oder Warenlieferungen zu manipulieren, um fehlerhafte Bauteile einzuschleusen.
Bei einer besonderen Gefährdungslage soll der BND darüber hinaus weitergehende Maßnahmen durchführen können. Dazu zählen beispielsweise das Eindringen in IT-Systeme von Chemiewaffenlaboren oder Drohnenfabriken, um deren Produktion zu sabotieren. Auch Server staatlicher Hackergruppen oder von Akteuren, die Desinformation verbreiten, könnten abgeschaltet oder unbrauchbar gemacht werden. Solche Maßnahmen sollen allerdings vom Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) kontrolliert werden.
Auch das BfV soll unter bestimmten Voraussetzungen aktiv gegen Bedrohungen vorgehen können. Das soll etwa gelten, wenn durch Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste erhebliche Unruhen oder besonders schwere Schäden drohen. Die Maßnahmen dürfen sich dabei nur gegen Gegenstände richten und sind nur zulässig, wenn das Ziel nicht auf andere Weise erreicht werden kann.
Kontrolle wird beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt
Mit den neuen Befugnissen soll auch die Kontrolle der Nachrichtendienste gestärkt werden. Die bisher auf mehrere Stellen verteilte Rechtskontrolle soll künftig weitgehend beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden.
Der UKRat soll unter anderem die besonders eingriffsintensiven Maßnahmen der Dienste vorab kontrollieren. Dafür übernimmt er auch Aufgaben der bisherigen G10-Kommission. Außerdem soll er die spätere Verarbeitung von Daten und die sogenannten aktiven Maßnahmen kontrollieren.
Der Kontrollrat soll dafür personell erweitert werden. Gleichzeitig soll er enger an das Parlamentarische Kontrollgremium angebunden werden und diesem direkt Bericht erstatten. Damit soll auch die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste gestärkt werden.

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