
Kabinettssitzung am 12. November 2025.
Foto: dts Nachrichtenagentur
Nach 17 Jahren hat das Bundeskabinett eine neue Fassung des Gedenkstättenkonzepts verabschiedet. Der Entwurf stammt von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) und ersetzt die bisherige Version aus dem Jahr 2008.
Die Neufassung legt fest, wie der Bund künftig Gedenkstätten fördern und weiterentwickeln will, die an die Verbrechen des Nationalsozialismus und das SED-Unrecht erinnern.
Neue Schwerpunkte: Erhalt, Digitalisierung, Forschung
Zu den zentralen Schwerpunkten gehören laut Bundesregierung der Erhalt historischer Orte, die Digitalisierung und die Entwicklung digitaler Formate sowie eine stärkere Förderung von Vermittlung und Forschung.
Weimer erklärte: „Die Bundesrepublik Deutschland trägt eine dauerhafte Verantwortung, die staatlich begangenen Verbrechen des 20. Jahrhunderts aufzuarbeiten und der Opfer zu gedenken.“ Gedenkstätten und Erinnerungsorte seien zentrale Pfeiler des demokratischen Selbstverständnisses, sie hielten die Erinnerung an Unrecht und Leid wach und stärkten die Demokratie.
Lob von Zentralrat der Juden und SED-Opferbeauftragter
Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, begrüßte die Fortschreibung des Konzepts. Der klare Fokus auf die NS-Verbrechen und die Schoah sende in Zeiten zunehmenden Antisemitismus das richtige Signal, sagte er. Besonders der verstärkte Einsatz digitaler Formate könne helfen, die Erinnerung lebendig zu halten, wenn Zeitzeugen künftig fehlten.
Auch die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur, Evelyn Zupke, lobte das Vorhaben. Gedenkstätten seien „Teil der kritischen Infrastruktur unserer Demokratie“, sagte sie. Wie Straßen oder Brücken müssten auch Einrichtungen zur Geschichtsvermittlung modernisiert und für kommende Generationen fit gemacht werden.
Vorbereitung auf die Zeit nach den Zeitzeugen
Der Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Uwe Neumärker, betonte, dass sich alle Gedenkstätten auf die Zeit nach den letzten Zeitzeugen vorbereiten müssten. Die authentischen Orte gewännen dadurch noch größere Bedeutung, sagte er.
Kritik an „Eilverfahren“ und fehlendem Kolonialismus-Bezug
Kritik kam von den Grünen. Kulturpolitikerin Marlene Schönberger bemängelte, dass der Beschluss ohne einen breiten Beteiligungsprozess erfolgt sei. Nach 17 Jahren Stillstand nun ein Konzept im Eilverfahren zu verabschieden, halte sie für problematisch. Zudem forderte sie, die Auseinandersetzung mit dem Kolonialismus müsse als „dritte Säule der Erinnerungskultur“ verankert werden – ohne Mittel von der NS- oder SED-Erinnerung abzuziehen.
SPD-Politiker Helge Lindh wies darauf hin, dass die Kolonialverbrechen im Gedenkstättenkonzept nicht berücksichtigt seien, weil die meisten Tatorte außerhalb des heutigen deutschen Staatsgebiets lägen. Entscheidend sei jedoch, so Lindh, die verschiedenen Formen historischer Verantwortung nicht gegeneinander auszuspielen.
Eigenständiges Konzept zur Kolonialgeschichte geplant
Die Bundesregierung erklärte, dass die deutsche Kolonialgeschichte dennoch ein wichtiger Teil der historischen Aufarbeitung bleibe. Ein Grund für ihre Nichtaufnahme ins Gedenkstättenkonzept sei, dass sich die Orte der Kolonialverbrechen überwiegend in den ehemaligen Kolonien und damit außerhalb Deutschlands befinden.
Man messe der Auseinandersetzung mit dieser Vergangenheit große Bedeutung bei und wolle sie in einem eigenständigen Konzept unterstützen.
(dts Nachrichtenagentur/red)
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