Montag 12.Oktober 2026

Bundesanwaltschaft erlässt neuen Haftbefehl wegen Messerangriffs vor Lokal in Bielefeld – Verdächtiger soll für islamistischen Terror kämpfen

25. Juni 2025 | Kategorie: Nachrichten, Panorama

Foto: Pfalz-Express

Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat am 25. Juni 2025 einen neuen Haftbefehl gegen den syrischen Staatsangehörigen Mahmoud M. erwirkt.

Er steht unter dringendem Verdacht, Mitglied einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu sein sowie versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung begangen zu haben.

Dem Haftbefehl zufolge folgt Mahmoud M. einer islamistisch-jihadistischen Ideologie. Bereits Ende 2014 schloss er sich in Syrien dem sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) an. Bis Frühjahr 2016 war er in der Region Raqqa unter anderem als Wachposten für die Terrororganisation tätig. Nach seiner Einreise nach Deutschland entschied er sich, im Namen eines weltweiten „Heiligen Krieges“ möglichst viele Menschen in Deutschland zu töten.

Am frühen Morgen des 18. Mai 2025 griff er vor einem Lokal in Bielefeld mit Messern gezielt Gäste an und verletzte vier Menschen lebensgefährlich.

Der neue Haftbefehl ersetzt den vom Amtsgericht Bielefeld, der am 20. Mai 2025 erlassen wurde. Warum genau der neue Haftbefehl erlassen wurde, wird nicht näher erläutert – häufig liegt der Grund in einer Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft, die dann den Haftbefehl übernimmt oder ergänzt, um den Fall bundesweit zu bearbeiten.

Mahmoud M. war bereits am 19. Mai festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen am 20. Mai 2025.

Heute wurde der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt. Dieser bestätigte den Haftbefehl und ordnete die Fortsetzung der Untersuchungshaft an.

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