
Marine Le Pen
Foto (Archiv): Grégory ROOSE auf Pixabay
Paris – Im Berufungsprozess um die Veruntreuung von EU-Geldern hat ein Pariser Gericht die Ämtersperre für Marine Le Pen im Kern bestätigt, sie aber massiv gekürzt.
Das Verbot, sich um ein Wahlamt zu bewerben, wurde am Dienstag auf 45 Monate festgesetzt, von denen 30 zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ursprünglich war die Ämtersperre auf fünf Jahre angesetzt.
Da sie ihre 15-monatige Sperre bereits hinter sich gebracht hat, könnte Le Pen theoretisch im kommenden Jahr bei der Präsidentschaftswahl antreten. Den Wahlkampf müsste sie allerdings mit einer elektronischen Fußfessel absolvieren, was sie in der Vergangenheit ausgeschlossen hatte.
Das Gericht entschied, dass Le Pen eine dreijährige Freiheitsstrafe verbüßen muss, wovon zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ein Jahr lang muss sie demnach eine elektronische Fußfessel tragen.
Das würde einen Präsidentschaftswahlkampf politisch und logistisch erschweren. Es wird erwartet, dass sich Le Pen im Laufe des Tages dazu äußern wird, ob sie bei der Präsidentschaftswahl antritt, oder zugunsten des Vorsitzenden des Rassemblement National (RN), Jordan Bardella, verzichtet.
In dem Prozess ging es darum, dass der RN zwischen 2004 und 2016 Geld vom Europäischen Parlament für parlamentarische Assistenten bekommen haben soll, die aber teilweise oder ganz für die Partei gearbeitet hatten. Das Gericht schätzte den Gesamtschaden auf 2,9 Millionen Euro. (dts Nachrichtenagentur)

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