
Symbolbild: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Das Jahr 2023 hat begonnen – und bringt einige Neuerungen. Unter anderem heißt die bisher meist „Hartz IV“ genannte Grundsicherung ab sofort „Bürgergeld“ und bringt einen höheren Regelsatz von monatlich 502 Euro – wobei Miete, Nebenkosten und Krankenversicherung wie bisher extra bezahlt werden.
Für alle Bürger und kleinere Unternehmen gibt es ab Januar einen staatlich subventionierten Preisdeckel auf Gas, Fernwärme und Strom. Der Staat übernimmt für jeweils 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs beim Gas alle Kosten über 12 Cent pro Kilowattstunde, bei Strom über 40 Cent und bei Fernwärme über 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Weil die Umsetzung schwierig ist, soll die Maßnahme aber wohl erst in ein paar Wochen und dann rückwirkend zum 1. Januar auf der Rechnung erscheinen.
Außerdem steigt im neuen Jahr das Kindergeld auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind – das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.
Weitere Änderungen
Vermieter müssen über die „Klimaabgabe“ einen kleinen Teil der Heizkosten selber zahlen, je nachdem wie energieeffizient das Gebäude ist. Die Tabaksteuer steigt und macht beispielsweise Packungen mit 20 Zigaretten etwa 18 Cent teurer. Die Krankenkassenbeiträge steigen um wahrscheinlich 0,3 Prozentpunkte auf durchschnittlich 16,2 Prozent.
Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen bekommen ab 2023 keine Förderung mehr, für andere E-Autos sinken die Zuschüsse. Der Steuergrundfreibetrag steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro pro Jahr – bis zu diesem Einkommen muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Für den Solidaritätszuschlag steigt die Freigrenze von bisher 16.956 Euro auf 17.543 Euro. Ab 2023 können Arbeitnehmer an bis zu 210 statt bisher 120 Homeoffice-Tagen einen pauschalen Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer geltend machen: Pro Heimarbeitstag 6 Euro, also jetzt bis zu 1.260 Euro im Jahr.
Ab dem 1. Januar 2023 können zudem Aufwendungen für die Altersvorsorge vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Dadurch erhöhen sich die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen im Jahr 2023 um vier Prozentpunkte. Der Sparer-Pauschbetrag steigt von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für Lebenspartner. Das kommt gerade rechtzeitig zur Zinswende, denn die EZB hat bereits angekündigt, die Leitzinsen noch im Januar weiter anzuheben – steigende Zinsen aufs Festgeld und Tagesgeld dürften die Folge sein. (dts Nachrichtenagentur)
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