Montag, 21. April 2025

Wirecard-Insolvenzverwalter beklagt fehlende Einsicht in wichtige Unterlagen

15. April 2025 | Kategorie: Nachrichten

Der Neubau des Strafjustizzentrums München. Foto: dts Nachrichtenagentur

München – Im Insolvenzverfahren rund um den früheren DAX-Konzern Wirecard stößt Insolvenzverwalter Michael Jaffé offenbar auf erhebliche Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit mit Behörden.

Wie das Wirtschaftsmagazin Capital berichtet, kritisiert Jaffé in seinem aktuellen Bericht an das Insolvenzgericht, dass ihm zentrale Akten und Informationen weitgehend verwehrt bleiben.

Demnach hätten mehrere Behörden – darunter die Staatsanwaltschaft München I, die zuständige Strafkammer am Landgericht München I sowie die Wirtschaftsprüferaufsicht APAS – keine oder nur sehr eingeschränkte Einblicke in relevante Unterlagen gewährt. Jaffé schreibt in dem Bericht, die angefragten Stellen seien „durchweg nicht bereit“ gewesen, ihm bei der Aufarbeitung zu helfen, indem sie Akten herausgaben oder zumindest benannten.

Besonders deutlich fällt die Kritik an der Münchner Staatsanwaltschaft aus. Sie habe seinem Team laut Jaffé bislang nur sehr begrenzte Akteneinsicht gewährt – etwa lediglich in die Anklageschrift und eine Übersicht zu den Anlagen. Auch direkte Anträge bei der Strafkammer hätten keine weiterführenden Einblicke gebracht.

Ebenfalls abweisend habe sich laut dem Bericht die APAS verhalten – die Behörde, die ein Aufsichtsverfahren gegen den Wirecard-Abschlussprüfer EY geführt hatte. Zwei Anträge auf Akteneinsicht aus den Jahren 2021 und 2024 wurden laut Jaffé vollständig abgelehnt. Grund dafür sei unter anderem, dass die Staatsanwaltschaft einer Weitergabe der Unterlagen widersprochen habe – mit Verweis auf laufende Ermittlungen gegen ehemalige Wirecard-Manager und EY-Mitarbeiter.

Diese Zurückhaltung der Behörden erschwert laut Jaffé die Aufarbeitung des Falls erheblich. Besonders betroffen seien mögliche Haftungsansprüche, etwa gegen EY, um geschädigten Gläubigern zumindest einen Teil ihrer Verluste zu ersetzen.

Auf Nachfrage von Capital äußerte sich Jaffé nicht weiter zu seinem Bericht. Die Staatsanwaltschaft München I erklärte hingegen, die Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter sei „hervorragend“. Über Anträge auf Akteneinsicht entscheide ohnehin das Gericht. Die APAS verwies auf gesetzliche Verschwiegenheitspflichten und beantwortete die Fragen des Magazins nicht.

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