
Compact-Stand auf AfD-Parteitag.
Foto: dts Nachrichtenagentur
Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Verbot des Compact-Magazins, das vom Bundesinnenministerium ausgesprochen wurde, nicht sofort vollständig umgesetzt werden muss.
Die Compact-Magazin GmbH hatte einen Antrag gestellt, um das Verbot vorerst aufzuschieben, während ihre Klage dagegen läuft. Die Richter in Leipzig gaben diesem Antrag teilweise statt, allerdings unter bestimmten Bedingungen.
Bei einer ersten, schnellen Überprüfung im Eilverfahren konnte das Gericht nicht eindeutig feststellen, ob die Klage der Compact-Magazin GmbH erfolgreich sein wird oder nicht. Das Gericht erklärte, dass das Vereinsgesetz grundsätzlich auf das Magazin angewendet werden kann, obwohl es als GmbH organisiert ist und als Presse- und Medienunternehmen arbeitet. Außerdem sei das Verbot formal korrekt ausgesprochen worden. Allerdings konnte das Gericht noch nicht abschließend klären, ob das Compact-Magazin tatsächlich gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt, was ein Grund für das Verbot wäre.
Das Gericht merkte an, dass einige Inhalte des Magazins möglicherweise die Menschenwürde verletzen und eine aggressive Haltung gegenüber wichtigen Verfassungsgrundsätzen zeigen. Trotzdem gab es Zweifel, ob diese problematischen Inhalte so dominant sind, dass sie das Verbot des gesamten Magazins rechtfertigen. Das Gericht überlegte, ob es nicht mildere Maßnahmen gäbe, wie zum Beispiel Einschränkungen oder Verbote bestimmter Veröffentlichungen oder Veranstaltungen, anstatt das gesamte Magazin zu verbieten.
In der Abwägung entschied das Gericht, dass das Interesse der Compact-Magazin GmbH, ihre Arbeit vorerst fortzusetzen, schwerer wiegt als das öffentliche Interesse an einem sofortigen Verbot. Ein vollständiges Verbot würde bedeuten, dass das Magazin seine gesamte Print- und Online-Aktivität einstellen müsste, was einen großen Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit darstellen würde. Daher wurde entschieden, dass das Verbot vorerst teilweise ausgesetzt bleibt, während das Hauptverfahren weiterläuft. (cli/dts Nachrichtenagentur)
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